Unsere Prioritäten und Erfolge 2019-2024

Our priorities and achievements 2019-2024
Der Schutz der Bürgerrechte
Protest fight woman
Grenzüberschreitende Familienrechte müssen EU-weit garantiert werden

Kein Kind darf aufgrund seiner Geburt oder der Art der Familie, in die es hineingeboren wurde, diskriminiert werden. Gegenwärtig ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass für ein und dieselbe Familie in verschiedenen EU-Ländern unterschiedliche Gesetze zur Feststellung der Elternschaft eines Kindes gelten. Das heißt, dass Kinder ihre Eltern, rein rechtlich gesehen, verlieren können, wenn sie in ein anderes EU-Land einreisen. Die S&D-Fraktion setzt sich dafür ein, dass eine in einem EU-Land festgestellte Elternschaft in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird.

Wir müssen die Meinungs- und Informationsfreiheit von Journalistinnen und Journalisten schützen

Diese Freiheiten sind wichtige Elemente für das reibungslose Funktionieren unserer demokratischen Gesellschaften und die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Alle, die in der Öffentlichkeit aktiv sind, etwa weil sie Nachrichtenartikel schreiben, journalistische Recherchen betreiben oder an friedlichen Protesten teilnehmen, müssen dies ohne Angst vor Einschüchterung oder Belästigung tun können. Wir müssen die Grundrechte der Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit europaweit schützen. Dazu ist die Einführung einer Richtlinie erforderlich, die Maßnahmen zum Schutz von Personen vorsieht, die sich zu Themen von öffentlichem Interesse äußern, wie Journalistinnen und Journalisten. 

Die Arbeitsrechte müssen EU-weit anerkannt werden

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU ist eine Grundfreiheit und eine wesentliche Ursache für den Erfolg des Binnenmarkts. Dabei darf der freie Dienstleistungsverkehr die Arbeits- und Sozialrechte nicht untergraben. Es gibt jedoch weiterhin skrupellose Arbeitgebende, betrügerisch agierende Personalagenturen und dubiose Arbeitsvermittlungen, die nach rechtlichen Schlupflöchern suchen, um mobile Arbeitskräfte auszubeuten. Um die Rechte der mehr als 1,7 Millionen mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU zu schützen, müssen wir das Mandat der Europäischen Arbeitsbehörde ausweiten, um die Durchsetzung von EU-Recht zu erleichtern und eine faire Mobilität zu garantieren. Außerdem müssen wir die Überarbeitung der Leiharbeitsrichtlinie angehen, um Arbeitsvermittlungen und Zeitarbeitsunternehmen, die gegen EU-Recht verstoßen, das Handwerk zu legen. Wir fordern die Einführung eines Europäischen Sozialversicherungsausweises, wie von der Europäischen Kommission bereits 2018 versprochen, als EU-weites Instrument zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und zur Gewährleistung einer fairen Arbeitsmobilität.

Qualifikationen und Abschlüsse müssen in allen EU-Ländern automatisch anerkannt werden

Wir wollen allen Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens Zugang zu integrativen und erschwinglichen hochwertigen Bildungsangeboten geben. Die Menschen müssen in der Lage sein, sich frei innerhalb der EU zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, dass ihr Bildungs- oder Ausbildungsabschluss und ihre Berufserfahrung in anderen Mitgliedsstaaten nicht anerkannt werden. In mehreren Ländern ist der Schulabbruch noch immer Realität. Es fehlen flexible und modulare Lernwege für alle Altersgruppen, außerdem gibt es keine automatische Anerkennung von Abschlüssen und Lernerfahrungen über die EU hinweg. Der Europäische Bildungsraum soll diese Mängel beheben, daher müssen wir dafür sorgen, dass er bis 2025 umgesetzt wird. 

Die Bildungspolitik sollte sich zudem vorrangig der sozialen Ungleichheiten annehmen, die durch die Lockdowns während der Coronapandemie zusätzlich verschärft wurden, als vielen Kindern in abgelegenen Gebieten und aus weniger gut situierten Familien der Zugang zu einer hochwertigen Bildung verwehrt blieb. Außerdem sollte sie die mentalen Probleme beleuchten, die vielen jungen Menschen heute zu schaffen machen.

Das Wahlrecht muss in allen EU-Mitgliedstaaten ausgeübt werden können

Der Zugang zur Europawahl für zugewanderte EU-Bürgerinnen und -Bürger (auch als „mobile Bürgerinnen und Bürger“ bezeichnet) hat für uns hohe Priorität. Wir wollen ihre Wahlbeteiligung erhöhen und dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung Rechnung tragen, da nach Angaben der Europäischen Kommission derzeit mehr als 17 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger im Ausland leben oder arbeiten.