Nachdem die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) und rechte Kräfte heute den Antrag der Sozialdemokratischen Fraktion (S&D) niedergestimmt haben, den bereits beschlossenen Standpunkt des Europäischen Parlaments in Bezug auf Israels angekündigten Verstoß gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte in Khan al-Ahmar zu bekräftigen, erklärte die S&D Abgeordnete Eider Gardiazabal Rubial:

„Die EVP und rechte Fraktionen im Europäischen Parlament sind Komplizen dieser empörenden Verletzung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte, die im besetzten Westjordanland stattfindet. Die israelische Armee ist im Begriff, das palästinensische Beduinendorf Khan al-Ahmar zu zerstören, und die rechten Fraktionen haben die Stimme unseres Parlaments zu dieser Frage in diesen schrecklichen Stunden zum Verstummen gebracht. Sie sollten sich schämen!

Wie immer werden wir nicht schweigen; das werden wir nie! Wir werden weiterhin Frieden, Demokratie, Achtung vor den Menschenrechten und die Zwei-Staaten-Lösung fordern und dafür kämpfen. Wir sagen nach wie vor laut und deutlich: Herr Netanjahu, überschreiten sie diese Linie nicht, zerstören sie Khan al-Ahmar nicht!“

 

Hinweis für die Redaktion: Am 13. September hat das Europäische Parlament in einer Entschließung die israelische Regierung aufgefordert, den Umsiedlungsplan, der zur Zerstörung von Khan al-Ahmar und zur Zwangsumsiedlung der Bevölkerung führen würde, zu den Akten zu legen. Zudem wurde die israelische Regierung – unter anderem auch von Vertretern der Vereinten Nationen – gewarnt, dass der Abriss dieses Beduinendorfs und die gewaltsame Vertreibung seiner Bewohner ein schwerer Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht (gemäß der Vierten Genfer Konvention) wäre. Die israelische Regierung scheint diese Aufrufe zu ignorieren und warnte am 23. September die Bewohner von Khan al-Ahmar, dass diese bis heute, den 1. Oktober, ihre Häuser und die Schule selbst zerstören müssen, weil dies ansonsten von der israelischen Armee übernommen werde.

Bitte beachten Sie, dass das israelische Höchstgericht die Abrissverfügungen gebilligt, aber die Regierung in keiner Weise verpflichtet hat, diese auch durchzuführen. Diese Entscheidung bleibt dem Ermessen der Regierung von Premierminister Netanjahu überlassen.

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Spanien