Das Europäische Parlament beschloss heute neue Regeln, die helfen werden, Medikamente für Menschen, die in der EU leben, billiger zu machen, und in der EU ansässige Hersteller weltweit konkurrenzfähiger zu machen.

Die neu eingeführte Ausnahmeregelung für die Herstellung und für die Lagerung wird in der EU ansässigen Herstellern von Generika und Biosimilars (biologisch ähnliche Medikamente) helfen. Das sind Kopien von Marken-Medikamenten mit identischer oder fast identischer chemischer Zusammensetzung.

Die neuen Regeln gelten für Arzneimittel, die durch ergänzende Schutzzertifikate geschützt sind. Dabei handelt es sich um ein geistiges Eigentumsrecht, das die Rechtswirkung eines Patents auf ein Arzneimittel, welches von einer nationalen oder europäischen Regulierungsbehörde zugelassen worden ist, um bis zu fünf Jahre verlängert.

Der sozialdemokratische Fraktionssprecher für dieses Dossier, Tiemo Wölken, sagte dazu:

„Die neuen Bestimmungen werden den Europäerinnen und Europäern zugutekommen, indem sie Medikamente billiger machen und in der EU ansässigen Herstellern von Generika helfen, mit Produzenten aus dem Rest der Welt zu konkurrieren. Generika und Biosimilars haben die gleich hohe Qualität wie die entsprechenden Markenmedikamente, werden aber zu einem Bruchteil der Kosten verkauft. Das bedeutet besseren Zugang und weniger Kosten für die europäischen Patientinnen und Patienten. Diese neue Ausnahmeregelung wird dazu beitragen, die Stabilität der EU-Gesundheitssysteme zu gewährleisten, durch Kostensenkungen für die nationalen Gesundheitsbudgets, die Verbesserung der Versorgungssicherheit, weniger Fälschungen und weniger Unsicherheit aufgrund von Importabhängigkeit.

In der EU ansässige Generika- und Biosimilar-Unternehmen werden für den Export in Drittländer produzieren können, wo das ergänzende Schutzzertifikat nicht gilt. Zudem konnte die Sozialdemokratische Fraktion eine Ausnahmeregelung für die Lagerung durchsetzen. Das bedeutet, dass Unternehmen in den letzten sechs Monaten vor Ablauf des ergänzenden Schutzzertifikats in Europa einen Vorrat anlegen dürfen. So können sie das neue generische Medikament direkt ab dem ersten Tag nach Ablauf des Schutzzertifikats im europäischen Binnenmarkt verkaufen.

Es freut mich, dass diese Vereinbarung den richtigen Mittelweg zwischen dem Schutz der geistigen Eigentumsrechte und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Hersteller von Generika und Biosimilars gefunden hat.“

Beteiligte Abgeordnete
Koordinator
Deutschland