Das Europäische Parlament hat heute grünes Licht für die Verbesserung der neuen Richtlinie über Verbraucherkreditverträge* gegeben, die die Rechte der Verbraucher stärken und ihnen helfen soll, bei Unterzeichnung einer Kreditvereinbarung fundierte Entscheidungen zu treffen.

Kredite können sich zweifellos positiv auf das Leben von Einzelpersonen und Familien auswirken, sie müssen jedoch angemessenen gesetzlichen Regelungen unterliegen, damit sie den Interessen der Verbraucher dienen, insbesondere der verwundbarsten unter ihnen.

Dank der S&D-Fraktion ist der Geltungsbereich des Richtlinienvorschlags unverändert geblieben, was bedeutet, dass Kreditgeber bei Prüfung der Kreditwürdigkeit nicht länger sensible Daten oder Daten aus sozialen Netzwerken verwenden dürfen. Ferner ist es uns gelungen, Werbung für Darlehen zu untersagen, die sich an überschuldete Personen richtet.

Maria Manuel Leitão Marques, Schattenberichterstatterin der S&D-Fraktion für die Richtlinie über Verbraucherkreditverträge, sagte:

„Mit dieser Richtlinie wollen wir sicherstellen, dass die jüngsten Entwicklungen am Kreditmarkt Berücksichtigung finden, etwa die Digitalisierung, neue Akteure wie Crowdfunding-Anbieter oder neue Produkte wie „Jetzt kaufen, später zahlen“. Der Entwurf bezieht nun Darlehen unter 200 Euro bis zu 100 000 Euro ein und zielt auf alle Kreditanbieter sowie alle neuen Formen wie sogenannte zinslose Darlehen ab.

Uns S&D-Abgeordneten geht es vor allem darum, die Verbraucher zu schützen, insbesondere die am stärksten verwundbaren, indem wir ihr Risiko einer Überschuldung möglichst weitgehend reduzieren. Eine solche Überschuldung kommt zuweilen durch die Anhäufung mehrerer Kleinkredite zustande, die zur großen Last werden. Trotz des Beharrens der EVP-Fraktion ist es uns gelungen, den Geltungsbereich der Richtlinie für Darlehen nach dem Motto ‚Jetzt kaufen, später zahlen‘ und für Kleinkredite beizubehalten und sie den Anforderungen der Richtlinie zu unterwerfen. Die erstgenannten Darlehen sind für Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der hohen Verzugszinsen und der fehlenden Kreditwürdigkeitsprüfung gefährlich.

Wir sind stolz darauf, dass wir ein Verbot bestimmter Werbepraktiken in die Richtlinie einbringen konnten. Dazu gehören Werbebotschaften, die überschuldete Personen zur Kreditaufnahme anstacheln oder vorgeben, dass sich ausstehende Kreditverträge wenig bis gar nicht auf die Bewertung eines Kreditantrags auswirken, sowie Anzeigen, in denen fälschlicherweise behauptet wird, dass ein Darlehen den Lebensstandard einer Person erhöhen kann.

Die Verbraucher müssen nicht nur bei Unterzeichnung einer Kreditvereinbarung geschützt werden, sondern auch während der gesamten Laufzeit des Kredits. Deswegen hat die S&D-Fraktion dafür gesorgt, dass die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung auch Art, Laufzeit und Wert des Darlehens umfassen muss sowie die Verpflichtung, die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Person neu zu bewerten, bevor ihr Kreditrahmen ausgeweitet wird. Darüber hinaus haben wir klargemacht, dass weder sensible Daten noch Daten aus sozialen Netzwerken im Verlauf der Prüfung verarbeitet werden dürfen.“

* Die neue Richtlinie über Verbraucherkreditverträge stellt eine Neufassung der Richtlinie von 2008 dar.

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Mitglied
Portugal
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