Sorgfaltsplicht: Europa bekommt neue Regeln für die Verantwortung von Unternehmen

Photo of various MEPs holding sign in support of Due Diligence vote

Das Europäische Parlament stimmt heute über neue verbindliche Regeln ab, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen verantwortungsvoll handeln.

Dies ist ein großer Erfolg für die Sozialdemokratische Fraktion, die diesen Kampf vor vier Jahren mit einem Initiativbericht aufgenommen hat, in dem sie die EU-Kommission um einen entsprechenden Vorschlag bat, und dann die Verhandlungen im Namen des Europäischen Parlaments führte.

Die „Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“, auch als EU-Lieferkettengesetz bekannt, ist der weltweit ehrgeizigste Rechtsakt, der Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU verpflichtet, Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschenrechte und die Umwelt in ihren Tochtergesellschaften und Wertschöpfungsketten zu übernehmen.

Lara Wolters, sozialdemokratische Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für das EU-Lieferkettengesetz, sagte:

„Wir können Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Landnahme – auch bei indigenen Völkern –, Umweltverschmutzung und Umweltzerstörung nicht länger dulden. Mit der Abstimmung über das Gesetz über die Sorgfaltspflicht nehmen wir nun endlich Großunternehmen, die gegen Menschenrechte und Umweltstandards verstoßen, in die Pflicht.

Dies ist ein Sieg für uns alle, der weltweit große Auswirkungen haben wird, da er Unternehmen nicht gestattet, reales menschliches Elend und Zerstörung zu ignorieren. Hier geht es um mehr als nur ums Geschäftsgebaren, es geht um Werte und vielleicht zuvorderst um Menschlichkeit.

Trotz der Änderungen, die der Rat in letzter Minute durchgeboxt hat, bleiben die Kernelemente der Richtlinie erhalten. Die Einigung schafft einen robusten, verbindlichen Rahmen für die Sorgfaltspflicht, der internationalen Standards folgt und revolutionäre Haftungsregelungen enthält, darunter wichtige Maßnahmen für den Zugang zur Justiz, die unsere Fraktion so vehement verteidigt hat.

Wir haben allerdings noch einen langen Weg vor uns und hoffen, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie zügig und adäquat in nationales Recht übertragen werden. Wir fordern die nächste Kommission nachdrücklich dazu auf, dringend benötigte robuste und ausführliche Leitlinien zu entwickeln, um Unternehmen, Behörden und Interessenträger bei der Umsetzung der neuen Sorgfaltspflichten zu unterstützen.

Die Menschen und die Erde müssen Vorrang vor Profiten haben.“

Hinweis an die Redaktion:

Verfolgen Sie heute ab 15.00 Uhr die Pressekonferenz im Europäischen Parlament der S&D-Abgeordneten Lara Wolters, Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für das EU-Lieferkettengesetz. 

Ab Juni 2024 haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Bestimmungen in nationales Recht zu überführen. 

Die Anwendung der neuen Vorschriften betrifft Unternehmen wie folgt:

  • Ab Juni 2027: Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten 
  • Ab Juni 2028: Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten 
  • Ab Juni 2029: Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten
Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
Niederlande
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