Das Europäische Parlament hat heute mit der Annahme eines Berichts über das Thema Elternschaft, der auch die Einführung eines Elternschaftszertifikats vorsieht, eine klare Botschaft ausgesandt: Die elterlichen Rechte müssen überall in der EU gelten, unabhängig davon, auf welche Weise das Kind zur Welt gekommen ist oder in welcher Art von Familie es aufwächst. 

Der Verordnungsvorschlag zielt darauf ab, die Grundrechte von Kindern zu schützen und Familien Rechtssicherheit zu gewähren, indem sichergestellt wird, dass die in einem Mitgliedstaat festgestellten elterlichen Beziehungen auch in allen anderen EU-Ländern anerkannt werden. Daher wird empfohlen, auf EU-Ebene einheitliche Regeln zu schaffen und ein europäisches Elternschaftszertifikat einzuführen, das die Eltern-Kind-Beziehung darlegt. Des Weiteren sollen die Rechtskosten und der Verwaltungsaufwand für die Familien reduziert werden.

Die S&D-Fraktion konnte mehrere Bestimmungen durchsetzen: eine möglichst einfach gestaltete Anerkennung, indem sichergestellt wird, dass Familien und ihre Kinder den Behörden die benötigten Dokumente nur einmal vorlegen müssen; die Formulierung der Schlüsselkonzepte der Verordnung auf neutrale Weise, damit sie auf alle Familien, einschließlich LGBTIQ-Familien, zutreffen; die Verringerung des Verwaltungsaufwands, der Rechtskosten und der Belastung für die Familien und für die Verwaltungs- und Justizsysteme in den Mitgliedsstaaten; die Forderung an die EU-Länder, entsprechende Schulungen für Richterinnen und Richter, Justizangestellte und die zuständigen staatlichen Behörden zu organisieren.

Maria-Manuel Leitão-Marques, sozialdemokratische Berichterstatterin für die Verordnung über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme öffentlicher Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats, sagte:

„Eltern sind Eltern, unabhängig vom Mitgliedstaat.

Gegenwärtig ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass für ein und dieselbe Familie in verschiedenen EU-Ländern unterschiedliche Gesetze zur Feststellung der Elternschaft eines Kindes gelten. Das heißt, dass Kinder ihre Eltern, rein rechtlich gesehen, verlieren können, wenn sie in ein anderes EU-Land einreisen.

Kein Kind sollte aufgrund der Art seiner Zeugung oder seiner Geburt oder der Art der Familie, in die es hineingeboren wurde, diskriminiert werden. Aus diesem Grund wäre eine solche Verordnung besonders für Regenbogenfamilien nützlich – deren Eltern-Kind-Beziehung derzeit nicht in allen EU-Ländern anerkannt wird – oder für Kinder, die in einem Mitgliedstaat von einem oder beiden Elternteilen innerstaatlich adoptiert wurden. 

Trotz des Widerstands mehrerer EU-Länder fordern wir die Mitgliedstaaten dazu auf, einen Entwurf vorzulegen, der die Rechte von Kindern über politische und parteipolitische Interessen stellt.

Wir wollen sicherstellen, dass alle Kinder in der EU dieselben Rechte genießen. Dazu gehört der Anspruch auf Unterhalt, Erbschaft, Schulbesuch und Ausbildung in jedem Mitgliedsstaat. Mit dieser Verordnung wollen wir alle Kinder vor Diskriminierung schützen und ihre Rechte stärken, indem wir sicherstellen, dass sie unabhängig von ihrer familiären Situation in grenzüberschreitenden Fällen dieselben Rechte genießen und ihre Rechtsstellung behalten.“

Die nächsten Schritte

Der vom Parlament angenommene Bericht kann vom Europäischen Rat entweder gebilligt oder abgelehnt werden. Da es sich hier um eine Verordnung des Rates handelt, die dem Konsultationsverfahren unterliegt, ist der Rat nicht verpflichtet, der Empfehlung des Parlaments zu folgen. Der Rat fällt seine Entscheidung über den Vorschlag einstimmig.

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Mitglied
Portugal
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