Morgen stimmt das Europäische Parlament über seinen Standpunkt zu den wegweisenden neuen EU-Vorschriften ab, die darauf abzielen, die Sozial- und Arbeitnehmerrechte von Plattformbeschäftigten, die für Uber, Deliveroo, Helpling und ähnliche Unternehmen tätig sind, spürbar zu verbessern. Gleichzeitig sollen echte Selbstständige sowie gute Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geschützt werden. 

Im Dezember 2022 erzielte der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments eine ambitionierte Übereinkunft, die von Elisabetta Gualmini, einer der Vizevorsitzenden der S&D-Fraktion, ausgehandelt und von den Ausschussmitgliedern mit großer Mehrheit angenommen wurde. Die Sozialdemokratische Fraktion ruft nun alle EU-Parlamentarier dazu auf, die Übereinkunft morgen zu bestätigen, damit das Parlament die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten aufnehmen kann. Es ist wichtig, dass wir keine Zeit verlieren und diesen wichtigen Rechtsakt noch vor Ablauf dieser Legislaturperiode fertigstellen.

Elisabetta Gualmini, Vizevorsitzende der S&D-Fraktion und Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für den neuen EU-Rechtsakt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, sagte:

„Lasst uns morgen einen historischen Schritt vollziehen und gemeinsam eine ambitionierte, zukunftsorientierte und ausgewogene Übereinkunft sichern, die der Beschäftigungsausschuss des Parlaments Ende letzten Jahres angenommen hat. Auf massiven Druck einiger Plattformbetreiber hin wird diese Einigung nun von einzelnen Abgeordneten infrage gestellt. Wir dürfen uns nicht der aggressiven Lobbyarbeit großer digitaler Unternehmen beugen. Wir müssen die Beschäftigten gegen missbräuchliche Praktiken von Internetgiganten schützen.

Unsere Übereinkunft gewährleistet, dass die Beschäftigten aufgrund ihrer tatsächlichen Arbeitsbedingungen korrekt eingestuft und die Algorithmen transparent gemacht werden – sie dürfen nicht im Dunkeln bleiben. Die Übereinkunft garantiert, dass Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter die Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten in Tarifgesprächen aushandeln können. Sie sorgt dafür, dass die Beweislast zum Beschäftigungsstatus bei den Plattformunternehmen liegt. Es wird keine automatische Neueinstufung der Beschäftigten vorgenommen.

Außerdem sichert die Abmachung die Autonomie, Freiheit und Flexibilität von Selbstständigen. Darüber hinaus schützt sie gute Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und verhindert unlauteren Wettbewerb. Sie ist ein Bollwerk gegen die Entmenschlichung des Arbeitsmarktes, da sie menschliche Aufsicht und Interaktion sicherstellt, damit die Beschäftigten nicht von Maschinen gefeuert oder ausgespäht werden können. Wir haben eine wirklich gute Übereinkunft erzielt, die wir morgen bekräftigen sollten.“

Agnes Jongerius, beschäftigungspolitische Sprecherin der S&D-Fraktion, fügte hinzu: 

„Alle Beschäftigten haben Anspruch auf Arbeitnehmer- und Sozialrechte, also auf gerechte Bezahlung, Sozialversicherung, Krankengeld und die Einbindung in Tarifverhandlungen. Es ist höchste Zeit, die Spielregeln der Gig Economy zu ändern und dafür zu sorgen, dass ihr Arbeitsmarktmodell nicht auf andere Wirtschaftszweige übergreift. Wenn wir es heute versäumen, die am stärksten Benachteiligten in unserer Wirtschaft zu beschützen, riskieren wir, dass sich morgen prekäre Beschäftigung überall ausbreitet.

Wir waren die treibende Kraft hinter der Verabschiedung von EU-Vorschriften zum angemessenen Schutz aller Erwerbstätigen, also auch derjenigen, die über Apps Arbeit finden. Dies ist eine der wichtigsten Herausforderungen des digitalen Zeitalters. Heute arbeiten mehr als 28 Millionen Menschen in der EU über digitale Plattformen. Im Jahr 2025 werden es vermutlich 43 Millionen sein.“

Hinweis für die Redaktion:

Plattformbeschäftigte bieten ihre Dienste über eine App oder eine Website gegen Entgelt an. Viele Plattformbetreiber sehen diese Art von Arbeit zurzeit als eine Form atypischer Beschäftigung. Da die Sozial- und Arbeitnehmerrechte von Personen, die über Apps und Websites Arbeit finden, nicht im normalen Arbeitsrecht verankert sind, genießen viele Online-Beschäftigte weniger Schutz als Arbeitnehmer im Offline-Bereich. Außerdem kommt es zu unlauterem Wettbewerb zwischen der Gig Economy und herkömmlichen Unternehmen.

Die neuen Vorschriften, die in der Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit geregelt sind, zielen vornehmlich darauf ab, für Beschäftigungsverhältnisse den Grundsatz der widerlegbaren Vermutung im EU-Recht zu verankern. Dies bedeutet, dass Plattformbeschäftigte grundsätzlich als Arbeitnehmer mit allen Rechten anzusehen sind. Sollte ein Plattformbetreiber anderer Meinung sein, muss er das Gegenteil beweisen können.

Beteiligte Abgeordnete
Vizevorsitzende
Italien
Delegationsleiterin
Koordinatorin
Niederlande
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