Die S&D-Fraktion ist über die wegweisende Einigung auf ein neues EU-Anti-Geldwäsche-Paket erfreut, auf das sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten gestern Abend geeinigt haben. Das unter Führung der S&D-Fraktion ausgehandelte Gesetzespaket wird die Spielregeln stark verändern und dazu beitragen, Skandale zu verhindern, wie wir sie in den letzten Jahren nur allzu oft erlebt haben.

Das übergeordnete Ziel der neuen Rechtsvorschriften ist die Vereinheitlichung der geltenden nationalen Regeln – die zu fragmentiert und nicht gut aufeinander abgestimmt sind –, mit dem Ziel, die Vorschriften besser durchsetzen zu können und den gemeinsamen Kampf gegen Geldwäsche zu verstärken.

Die Bedeutung der neuen Regeln lässt sich anhand einiger konkreter Beispiele illustrieren: Für Superreiche, zu denen auch russische Oligarchen zählen, wird es sehr viel schwerer, das System zu überlisten und Kontrollen zu umgehen. Die Vorschriften dienen außerdem dazu, im Fußball aufzuräumen, und die Risiken einzudämmen, die aus der Vergabe „goldener Visa“ resultieren.

Eero Heinäluoma, sozialdemokratischer Verhandlungsführer für das EU-Anti-Geldwäsche-Paket im Wirtschaftsausschuss, sagte:

„Heute ist ein guter Tag für die Bürger und Unternehmen in der EU und ein schlechter Tag für Oligarchen und Terroristen. Die lang erwartete Reform war angesichts der Skandale in den letzten Jahren, an denen die Danske Bank und die Credit Suisse beteiligt waren, und der jüngsten Enthüllungen aus Zypern wahrhaft notwendig.

Die neuen Regeln werden die Dunkelmänner hinter undurchsichtigen rechtlichen Strukturen ans Licht bringen. Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Unternehmenstransparenz. Sie gilt auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU: Falls diese in der EU Geschäfte machen wollen, müssen sie ihre Eigentumsverhältnisse im Register wirtschaftlicher Eigentümer offenlegen. Da bei der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Bargeld eine große Rolle spielt, werden Barzahlungen über 10.000 Euro in der EU verboten. Dadurch können Transaktionen mithilfe hoher Geldbeträge besser kontrolliert werden, um Geldwäsche zu verhindern.“ 

Paul Tang, sozialdemokratischer Verhandlungsführer für das EU-Anti-Geldwäsche-Paket im Justizausschuss, meinte:

„Eins unserer Hauptziele war, dafür zu sorgen, dass Wirtschaftskriminelle nicht länger durch den Kauf teurer Autos, Jachten und Privatflugzeuge Geldwäsche betreiben können. Die neuen Vorschriften erschweren es den Reichen und Mächtigen, ohne richtige Kontrollen in der EU zu investieren und Sanktionen zu umgehen, da ihre Prestigeobjekte nun den Behörden gemeldet werden müssen.

Durch diese historische Einigung entstehen das erste einheitliche europäische Regelwerk zur Geldwäschebekämpfung und eine neue EU-Behörde mit umfassenden Kontroll- und Koordinierungsbefugnissen. Nicht nur der Finanz-, sondern auch der Nichtfinanzsektor wird künftig wesentlich strengeren Regeln und einer verstärkten Aufsicht unterworfen. Wichtig ist, dass die Regeln auch für die Kryptobranche gelten.“

Hinweis für die Redaktion:

Das Anti-Geldwäsche-Paket besteht aus einer Verordnung und einer Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie einer Verordnung zur Errichtung einer neuen EU-Behörde, deren Aufgabe es sein wird, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. Über die letztgenannte Verordnung wurde bereits letzten Monat Einigkeit erzielt, während der Rest des Pakets gestern Abend festgezurrt wurde.

Hier eine Liste der wichtigsten von der S&D-Fraktion durchgesetzten Punkte in dem Paket:

In der Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche:

  • Erweiterung der Liste von Einrichtungen, die die Vorschriften befolgen müssen, um hochrangige Profifußballvereine und -agenten, Anbieter von Kryptowerten, Vermittler von „goldenen Visa“ sowie Personen, die mit Luxusgütern handeln. Da das Fußballgeschäft und seine Risiken in den einzelnen Mitgliedstaaten jedoch sehr unterschiedlich sind, können für kleinere Vereine Ausnahmen gelten, falls das Risiko nachweislich gering ist und sie von der Kommission genehmigt werden. Die neuen Regeln im Bereich des Fußballs müssen erst fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten angewendet werden statt nach drei Jahren wie bei allen anderen Verpflichteten.
  • Einstufung der Bürgermeister bestimmter Städte sowie der Geschwister von Regierungsmitgliedern und anderen hochrangigen Politikern als „politisch exponierte Personen“, für die eine höhere Sorgfaltspflicht gilt
  • Aufnahme gezielter Sanktionen in die Rechtsvorschriften, damit Instrumente zur Geldwäschebekämpfung eingesetzt werden können, mit denen sich versuchte Sanktionsumgehungen aufdecken lassen
  • Eindämmung der Risiken, die von Personen ausgehen, die sich Aufenthaltsrechte durch Investitionen erkaufen wollen, auch als „goldene Visa“ bekannt, mittels eines neuen Kontrollregimes, bei dem die Antragsteller stärker kontrolliert werden 
  • Einführung eines komplett harmonisierten Regelwerks für wirtschaftliches Eigentum, das bessere Einblicke in die Eigentümer von Unternehmen in Hochrisikosektoren erlaubt, sowie Sicherstellung, dass Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU in bestimmten Fällen ihre wirtschaftlichen Eigentümer in EU-Register eintragen müssen, etwa wenn sie Immobilien in der EU erwerben oder besitzen
  • Sicherstellung, dass die Regeln auch für die Kryptobranche gelten: Wir haben dafür gesorgt, dass dieser Sektor bei der Geldwäschebekämpfung denselben Vorschriften und Pflichten unterliegt wie der traditionelle Finanzsektor, insbesondere was die Sorgfaltspflicht bei Feststellung der Kundenidentität und die Pflichten hinsichtlich der Korrespondenzbankbeziehungen angeht.
  • Einführung einer Meldepflicht bei Handelsgeschäften mit hochwertigen Gütern wie Luxusautos, Flugzeugen und Booten, die die Verpflichteten bei den Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen (FIU) melden müssen
  • Verschärfung der Wachsamkeit in Bezug auf hochvermögende Kunden mit hohem Risiko
  • Verbot von Barzahlungen von über 10.000 Euro

In der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche:

  • Einführung strengerer Zulassungs- und Registrierungsanforderungen für Verpflichtete und von Befugnissen für die Aufsichtsbehörden zur Überprüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Führungskräften
  • Stärkung der Verantwortung und Verbesserung der Vorgaben für die Register wirtschaftlicher Eigentümer in den Mitgliedstaaten: Nach den neuen Regeln sind die EU-Länder befugt, zu überprüfen, ob die Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern angemessen, präzise und aktuell sind.
  • Einführung klarer Regeln, die sicherstellen, dass Journalisten, die Zivilgesellschaft und andere, die ein berechtigtes Interesse geltend machen, Zugang zu den Angaben haben
  • Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ihre Regeln für die Vergabe „goldener Visa“ so zu ändern, dass die Risiken gemindert werden, sowie Übertragung der Befugnis an die Kommission, die Bemühungen zur Risikominderung zu bewerten
  • Einrichtung einer zentralen Zugangsstelle für die nationalen zentralen Meldestellen (FIU), über die Informationen über Immobilienbesitzer abgefragt werden können
  • Verbesserung des Zugangs der zentralen Meldestellen zu Informationen aus verschiedenen Quellen und Ausbau der EU-weiten Zusammenarbeit zwischen diesen Stellen, um sie in die Lage zu versetzen, bei komplexen oder grenzüberschreitenden Fällen mit Unterstützung der europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) gemeinsame Analysen vorzunehmen
  • Verbesserung des Aufsichtsrahmens und der Zusammenarbeit unter der Ägide der ALMA und vermehrte Beaufsichtigung des Nichtfinanzsektors, insbesondere durch die Möglichkeit der Einrichtung von Kollegien
  • Sicherstellung eines stärker harmonisierten, wirkungsvollen und abschreckenden Rahmens für Geldstrafen und Verwaltungssanktionen

In der Verordnung zur Errichtung der europäischen Anti‑Geldwäsche-Behörde (AMLA):

  • Ausweitung des Geltungsbereichs der direkten Beaufsichtigung durch die Behörde auf eine größere Gruppe von Unternehmen, darunter Anbieter von Kryptowerten
  • Einrichtung besonderer Befugnisse, damit die Behörde bei Aufsichtsversagen eingreifen und selbst Aufsichtsaufgaben übernehmen oder auch Verfahren wegen Verletzung des Unionsrechts einleiten kann
  • Sicherstellung einer wirksamen Rolle für die Behörde zur Unterstützung der Finanzermittlungsstellen und zur Koordinierung von deren Tätigkeiten, insbesondere durch Mithilfe bei gemeinsamen Analysen
  • Übertragung der Befugnis an die Behörde, Unstimmigkeiten zwischen den Finanzaufsichtsbehörden verbindlich beizulegen und als Vermittler zwischen Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzbereich aufzutreten
  • Sicherstellung neuer Kompetenzen für die Behörde zur Beaufsichtigung des Nichtfinanzsektors, einschließlich der Befugnis, bei Versagen der nationalen Aufsichtsbehörden einzuschreiten
Beteiligte Abgeordnete
Schatzmeister
Finnland
Mitglied
Niederlande
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