Bessere Kontrollen, schärfere Sanktionen für Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, und eine viel stärkere soziale Annäherung, insbesondere durch die Schaffung sozialer Rechte als ein Pfeiler der europäischen Politik. Das sind die wichtigsten Punkte, die der sozialdemokratische Europaabgeordnete Guillaume Balas identifiziert hat, um Sozialdumping (die Ausbeutung von Wanderarbeitern, um die örtlichen Preise zu unterbieten) in Europa zu bekämpfen. Diese Vorschläge sind die wichtigsten Prioritäten in einem Bericht, der heute im Ausschuss des Europäischen Parlaments für Beschäftigung und Soziales mit großer Mehrheit angenommen wurde.

 

Nach der Abstimmung warnte Guillaume Balas:

 

„Sozialdumping, das heutzutage vom Bausektor bis zum Straßenverkehr in vielen wichtigen Branchen unserer Wirtschaft grassiert, untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das europäische Projekt. Die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten müssen Wege finden, um diesen Zustand ohne weitere Verzögerung zu beenden. Wir müssen den Vorrang der Arbeitnehmerrechte und der sozialen Rechte vor den wirtschaftlichen Freiheiten wiederherstellen.“

 

Die wirtschafts- und sozialpolitische Sprecherin der Sozialdemokratischen Fraktion, Jutta Steinruck, fügte hinzu:

 

„Wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament fordern seit langem eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie, um Sozialdumping wirksam zu bekämpfen und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Wir müssen das Prinzip ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ gesetzlich festschreiben und ein vorbehaltloses System der Solidarhaftung für die gesamte Kette von Unterauftragnehmern einführen, das alle Wirtschaftssektoren umfasst.“

 

Dies sind die wichtigsten Vorschläge des Berichts:

-       Die EU-Mitgliedsstaaten müssen dafür sorgen, dass ihre Arbeitsaufsichtsbehörden über ausreichende Finanzmittel und Mitarbeiter verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

-       Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden in Europa muss wesentlich besser werden, um gegen Sozialversicherungsbetrug und Scheinselbstständigkeit und gegen Briefkastenfirmen vorzugehen, die in den EU-Ländern, in denen diese Firmen angeblich ansässig sind, keine wirklichen Aktivitäten haben.

-       Die Mitgliedsstaaten sollten gemeinsame Teams aus ihren Arbeitsaufsichtsbehörden zusammenstellen können, um bei Verdacht auf Sozialdumping Ermittlungen vor Ort durchzuführen.

-       Das Europäische Parlament fordert die Erstellung einer schwarzen Liste europäischer Unternehmen, die gravierende Verstöße gegen die gesetzlichen Arbeits- und Sozialvorschriften begehen. Diese Liste stünde den nationalen Behörden zur Verfügung, und die betroffenen Firmen würden für einen verbindlichen Zeitraum von öffentlichen Aufträgen, staatlichen Subventionen und europäischen Fördermitteln ausgeschlossen.

-       Die Vorabmeldungen bei Entsendungen von Arbeitnehmern sollten in einem EU-Register erfasst werden.

-       Der Grundsatz der Gleichbehandlung sollte auf die vor Ort Beschäftigten und auf die entsandten Arbeitskräfte angewandt werden. Die Tarifverträge des aufnehmenden EU-Mitgliedsstaats müssen respektiert werden.

-       Arbeits- und Ruhezeiten im Straßentransportsektor sollten gründlicher kontrolliert werden. Um eine bessere Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern zu gewährleisten, sollte eine europäische Straßentransportagentur geschaffen werden. Jede weitere Liberalisierung der Kabotage (Transportunternehmen aus einem Land, die in einem anderen Land arbeiten) sollte abgelehnt werden.

-       Die EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Gesetzgebung überprüfen, um im Luftverkehrsbereich hochwertige Verträge zu gewährleisten.

-       Der Vorrang der Grundrechte muss bekräftigt werden, indem sichergestellt wird, dass die EU-Gesetzgebung die Rechte der Gewerkschaften, Kollektivvereinbarungen und die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer respektiert.

-       Die sozialen Rechte müssen, wie angekündigt, ein Pfeiler der EU-Politik sein, um die soziale Konvergenz nach oben zu begünstigen.

-       Die Kommission muss die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt beurteilen, die die unterschiedlich hohen nationalen Niveaus der Sozialversicherungsbeiträge haben, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entrichtet werden.

-       Die EU-Mitgliedsstaaten werden ermutigt, einen Mindestlohn einzuführen, der bei mindestens 60% des nationalen Durchschnittsbruttolohns liegt.

-       Die Kommission und die Mitgliedsstaaten sollten Maßnahmen auf europäischer Ebene ergreifen, um auf die Probleme im Zusammenhang mit der Vergabe von Unteraufträgen zu reagieren, insbesondere in Bezug auf die Ausweitung der Solidarhaftung auf die gesamte Kette von Unterauftragnehmern.

-       Die Kommission sollte die Möglichkeit prüfen, ein Instrument zu schaffen, mit dem die Unternehmen zu Wachsamkeit verpflichtet werden, was die Aktivitäten ihrer Tochterunternehmen und Unterauftragnehmer in Drittländern betrifft.