Die sozialdemokratischen Mitglieder des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie (EMIS) befragten heute Günter Verheugen, den ehemaligen EU-Kommissar für Unternehmens- und Industriepolitik (2004-2010).

Die S&D Abgeordneten nahmen Verheugen bezüglich der Unterschiede zwischen den Vorschriften für Abschalteinrichtungen für Autos und jenen für Lastkraftwagen und Busse in die Mangel.

Die Vizevorsitzende der Sozialdemokratischen Fraktion und Vorsitzende des Emissionsausschusses, Kathleen van Brempt, sagte dazu:

„Es freut mich, dass Günter Verheugen endlich unsere Einladung akzeptiert hat, um zu erklären, warum seinerzeit bestimmte Beschlüsse gefasst worden sind. Wir brauchen Transparenz und politische Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den Geschehnissen. Es ist offensichtlich etwas schiefgelaufen, und wir müssen die Gründe dafür verstehen, um die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können.

Seine heutige Schilderung war für die Arbeit dieses Ausschusses sehr wichtig. Das ist aber erst der Anfang. Wir werden mehr Beweismittel über die Barroso-Kommission und ihren Umgang mit Fahrzeugemissionen sammeln, wenn die ehemaligen Kommissionsmitglieder Antonio Tajani und Janez Potočnik unsere Fragen beantworten.“

Der sozialdemokratische Fraktionssprecher für den Untersuchungsausschuss, Seb Dance, sagte:

„Es ist verwunderlich, dass für Vorschriften, die Abschalteinrichtungen für Lastwagen und Busse einerseits und für Autos andererseits verbieten, so eindeutige sprachliche Unterschiede von der Kommission vorgeschlagen und vereinbart wurden.

Warum sollte die Kommission zwei unterschiedliche Regelwerke für die Bewältigung des gleichen Problems vorschlagen? Warum hat die Kommission bei der Definition von Abschalteinrichtungen für Personenwagen keinen Verweis auf das Prüfverfahren für die Typgenehmigung eingefügt, obwohl eine ähnliche Formulierung sich bei der Bekämpfung von Betrügereien im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge als wirksam erwiesen hatte?

Wenn die Kommission sich vor über 15 Jahren der Gefahren von Abschalteinrichtungen für Lastwagen und Busse bewusst war, warum hat sie dann diese Definitionen nicht für die seither erlassenen Rechtsvorschriften für Personenkraftwagen verwendet?“

Redaktionshinweis:

1998 hat das US-Umweltbundesamt mehrere Hersteller von schweren Nutzfahrzeugen beschuldigt, illegale Betrugsvorrichtungen einzubauen. Die EU-Kommission hat die Richtlinie für schwere Nutzfahrzeuge (Richtlinie 88/77/EG) aktualisiert und Definitionen und Einschränkungen für Abschaltvorrichtungen in die Richtlinie 2001/27/EG aufgenommen. Diese aktualisierten Definitionen wurden jedoch nicht in die seither erlassenen Rechtsvorschriften für Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Verordnung 715/2007) übertragen.

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Mitglied
Belgien