Der Rat muss eine Risikoteilung für Banken beschließen, fordert die S&D Fraktion

Nach einer wichtigen Abstimmung im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments forderte die Sozialdemokratische Fraktion den Rat auf, seine Arbeit voranzutreiben, um die Risiken im Bankensektor zu verringern und die Belastbarkeit der Banken weiter zu stärken. Die Sozialdemokraten forderten die EU-Finanzminister auf, sich ohne weitere Verzögerung auf ernste und ehrgeizige Vorschläge zur Reform der Europäischen Währungsunion zu einigen. Der Stillstand in dieser Frage hat die europäischen Bürgerinnen und Bürger schon zu viel gekostet.

 

Der sozialdemokratische Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für das Bankenregulierungspaket (CRD V/CRR II), Peter Simon, erklärte:

„Gestern haben wir ein starkes Signal für mehr Finanzstabilität und klare regulatorische Anforderungen für kleine und risikoarme Banken gesetzt. Die Idee, dass kleine und risikoarme Banken gleich wie große internationale Banken behandelt werden, soll der Vergangenheit angehören. Das bedeutet, dass es eine Entlastung für kleine und risikoarme Banken in Bezug auf den Verwaltungsaufwand geben muss, ohne dabei die aufsichtsrechtlichen Anforderungen wie Mindesteigenkapital- und Liquiditätsanforderungen zu verringern.

Verhältnismäßigkeit in der Bankenregulierung bedeutet auch, dass große, systemrelevante Banken, die in der Vergangenheit aufgrund ihrer riskanten Geschäftsmodelle teilweise auf Rettungen durch die Steuerzahler angewiesen waren, nicht mit Samthandschuhen angefasst werden. Der Standpunkt des Europaparlaments sieht vor, dass große, systemrelevante Banken verpflichtet werden sollen, durch eine strengere Verschuldungsquote mehr Eigenkapital als bisher vorzuhalten. Das bedeutet, dass wir weiter gehen als der Vorschlag der EU-Kommission. Außerdem sollen riskante Handelsgeschäfte durch ein neues Rahmenwerk präziser erfasst werden.

Zudem soll künftig das Thema Nachhaltigkeit stärker berücksichtigt werden. Banken sollen Risiken, die sich aus ökologischen und sozialen Fragen sowie aus Fragen der Unternehmensführung ergeben, anhand von europäischen Leitlinien genau prüfen. Das Europäische Parlament hat außerdem zugestimmt, dass eine faire Entlohnung von Frauen und Männern im Bankensektor in Zukunft überwacht, gemeldet und eingehalten werden muss.“

 

Die wirtschafts- und währungspolitische S&D Fraktionssprecherin Pervenche Berès fügte hinzu:

„Jetzt, da die Mitgesetzgeber im Begriff sind, sich auf Maßnahmen zur Risikominderung zu einigen, und die französische und deutsche Regierung endlich Verantwortung übernehmen wollen, muss die EU so bald wie möglich ein glaubhaftes Sicherheitsnetz für Einleger in ganz Europa schaffen. Nur durch den Aufbau der dritten Säule der Bankenunion, des Europäischen Einlagensicherungssystems, wird die EU ihre Verpflichtungen im Hinblick auf Solidarität erfüllen und damit ihren Werten gerecht werden.“

 

Der Verhandlungsführer der S&D Fraktion für die Abwicklungsrichtlinie und die Verordnung über einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus, Pedro Silva Pereira, erklärte:

„Die gestern angenommene Position zur Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten ist insgesamt positiv und ausgewogen. Wir möchten, dass die Banken ausreichende Eigenmittel und anrechenbare Verbindlichkeiten besitzen, um Verluste abzudecken und im Fall einer Abwicklung die Rekapitalisierung zu erleichtern, um die Steuerzahler zu beschützen. Außerdem sollen die Finanzinstitute in der Lage sein, die Wirtschaft zu finanzieren und Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Wir glauben, dass dieses heikle Gleichgewicht erreicht worden ist. In künftigen Diskussionen mit dem Rat werden wir Sozialdemokraten an einem soliden System zur Risikominderung und an verlässlichen Rahmenbedingungen festhalten, um die Einlagen und Investitionen unserer Bürger für schwierige Zeiten zu verteidigen.“

 

Roberto Gualtieri, sozialdemokratischer Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschusses, fügte hinzu:

„Mit dem gestrigen Beschluss hat das Parlament ein Paket angenommen, das einen guten Mittelweg zwischen der Stärkung der Belastbarkeit und der Stabilität des Bankensektors und der notwendigen Unterstützung für das Wachstum darstellt. Die Risikominderung im Bankensektor steht seit Jahren hoch oben auf unserer Agenda. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit diesen Maßnahmen einen soliden Rechtsrahmen für die Banken schaffen werden.“

 

Hinweis für die Redaktion

Die im Jahr 2013 beschlossene Richtlinie und Verordnung über Eigenkapitalanforderungen legen Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sowie Vorschriften für Unternehmensführung und Beaufsichtigung fest.

Die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten und die Verordnung zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus aus dem Jahr 2014 legen die Regeln für die Sanierung und Abwicklung von angeschlagenen Finanzinstituten fest und etablieren den einheitlichen Abwicklungsmechanismus.

Risikominderung bezieht sich auf alle Maßnahmen wie z.B. das Bankenpaket oder notleidende Kredite sowie auf alle strukturellen Reformen, die Verringerung der Staatsschulden und die Beachtung von Defiziten.

Risikoteilung bezieht sich auf die dritte Säule der Bankenunion (Europäisches Einlagensicherungssystem), auf jede Art von Schuldenvergemeinschaftung und in geringerem Maße auf den neuen Vorschlag für eine Verbriefung von Staatsanleihen der Euroländer, den Europäischen Währungsfonds und die Haushaltska