Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament führte heute eine fortschrittliche Mehrheit zur Annahme von zwei Entschließungen, die bekräftigen, dass die Migrations- und Asylpolitik der EU langfristige Lösungen auf der Grundlage von Solidarität und der Achtung der Grundrechte braucht.

Die S&D Fraktion unterstützt den Bericht über die Umsetzung der Dublin-III-Verordnung, die Verantwortungsbewusstsein verlangt, um die Asylanträge unter allen EU-Mitgliedsstaaten gerecht zu verteilen. Sie unterstützt auch den Bericht über die Umsetzung der Rückführungsrichtlinie, der fordert, dass die Rückführungspolitik der EU für Drittstaatsangehörige nicht ausschließlich auf der Zahl Rückkehrer basieren, sondern auch die Nachhaltigkeit und die Achtung der Grundrechte im Verfahren berücksichtigen soll.

 

Pietro Bartolo, Schattenberichterstatter der S&D Fraktion für die Umsetzung der Dublin-III-Verordnung, sagte dazu:

„Während die Europäische Union nach wie vor in einem Asylsystem feststeckt, das nicht mehr zwecktauglich ist, bekräftigen wir heute Kernprinzipien in diesem System: Wir werden das individuelle Recht auf Asyl immer wahren. Diese Woche sagte die deutsche Ratspräsidentschaft, dass die Tatsache, dass die EU-Innenminister anerkannt haben, dass Migration eine europäische Herausforderung ist, ein Zeichen der Solidarität sei. Leider lehrt uns die Erfahrung, dass zwischen den Worten und den Taten der Mitgliedsstaaten eine große Lücke klafft.

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass es für Länder der Ersteinreise nach wie vor eine übermäßige Belastung und eine unverhältnismäßig hohe Verantwortung gibt, weil die Nutzung des Systems der Überstellung von Asylbewerbern zwischen den Mitgliedsstaaten bestenfalls unwirksam ist. Die einzige echte Lösung ist ein langfristiger und vorhersehbarer EU-weiter Solidaritätsmechanismus auf der Grundlage von gemeinsamer Verantwortung und mit fairen Regeln für die Umverteilung zwischen allen Mitgliedsstaaten.“

 

Sylvie Guillaume, Schattenberichterstatterin der S&D Fraktion für die Umsetzung der Rückführungsrichtlinie, sagte:

„Dank einer fortschrittlichen Mehrheit im Europäischen Parlament senden wir heute eine Botschaft, dass die Rückführungspolitik keine Zahlenspielerei ist. Wir müssen den Erfolg der EU-Rückführungspolitik nicht nur an der Rückführungsquote messen, sondern auch an den Punkten Nachhaltigkeit und Einhaltung der Verfahrensgarantien und daran, dass der Schutz der Grundrechte garantiert wird.

Die Rückführungspolitik der EU hat in mehreren Bereichen starken Verbesserungsbedarf. In den letzten Jahren hat die Welt die entsetzlichen und unmenschlichen Bedingungen in einigen Auffanglagern gesehen, und wir meinten es ernst, als wir „Nie wieder!“ sagten. Ingewahrsamnahme sollte nur eine allerletzte Maßnahme sein und nie ein Ausgangspunkt. Wir sagen klar und deutlich, dass Minderjährige zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens interniert werden dürfen. Wir müssen dringend sehen, dass die Regierungen tragfähige, gemeindenahe Alternativen zur Ingewahrsamnahme bieten, die einen nachweislich besseren Einfluss auf Migrantinnen und Migranten und insbesondere auf schutzbedürftige Personen und Kinder haben, und die geringere Kosten für die Mitgliedsstaaten verursachen.“

Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
Italien
Mitglied
Frankreich