Das Europäische Parlament stimmt heute über neue Vorschriften zu Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ab, um den Verbraucherschutz zu verbessern.

Der Verkauf und die Werbung für Kredit-, Versicherungs- und Rentenpläne verlagert sich zunehmend mehr ins Internet. Diese Finanzdienstleistungsprodukte werden häufig in Online-Anzeigen sowie in sozialen Netzwerken und über andere Kanäle beworben. Die Nutzung neuer Technologien hat den Zugang zu Finanzprodukten zweifellos vereinfacht. Allerdings erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen Fällen nicht die für ihre Entscheidung nötigen Informationen oder werden (durch sogenannte Dark Patterns) zu Produkten weitergeleitet, die sie nicht wollen, oder zu undurchsichtigen Finanzverträgen, die sie nach Unterzeichnung nicht leicht widerrufen können.

Die neuen Bestimmungen enthalten mehrere Punkte, die der S&D-Fraktion am Herzen liegen: eine Widerrufsfunktion für alle Fernabsatzverträge (nicht nur für solche über Finanzdienstleistungen), damit die Verbraucher auch online leicht von ihrem Recht auf Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung Gebrauch machen können, das Recht auf Gratisinformationen, die schon weit vor dem Abschluss eines Online-Vertrags bereitgestellt werden, und das Verbot von Dark Patterns, wenn Finanzdienstleistungen im Internet angeboten werden.

Maria-Manuel Leitão-Marques, Berichterstatterin der S&D-Fraktion für im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge, sagte:

„Mit dieser neuen Richtlinie wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere die schutzbedürftigsten unter ihnen, im digitalen Umfeld besser schützen, wenn sie beim Online-Kauf von Kredit-, Versicherungs- oder Rentenplänen mit unlauteren Praktiken oder Dark Patterns konfrontiert sind.

Wir als Sozialdemokratische Fraktion sind der Meinung, dass das Widerrufsrecht für Verbraucher essenziell ist und leicht zugänglich sein muss. Daher haben wir darauf gedrängt, dass bei allen Fernabsatzverträgen eine Widerrufsfunktion eingebaut ist, nicht nur bei solchen über Finanzdienstleistungen.

Wir bedauern zutiefst, dass die sich Fraktionen auf dem rechten Flügel geweigert haben, die Werbung für gefährliche Finanzprodukte durch sogenannte Finfluencer zu regulieren, die Finanzberatungen oder Finanzprodukte anpreisen, wodurch Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Vergangenheit große Schäden entstanden sind.“

Hinweis für die Redaktion:

Nach Verabschiedung der neuen Bestimmungen während der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Oktober haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht zu übertragen.

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Mitglied
Portugal
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