Heute hat das Europäische Parlament unter Führung der Sozialdemokratischen Fraktion einen wichtigen Schritt in Richtung auf ein neues EU-Gesetz gemacht, das wirklich unabhängige und eigenständige Gleichstellungsstellen in Europa sicherstellen soll, die frei von politischer und finanzieller Einflussnahme sind. 

Der Beschäftigungsauschuss und der Ausschuss für Frauenrechte und Geschlechtergleichstellung einigten sich auf ein Mandat des Europaparlaments für die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten über die europäischen Rechtsvorschriften zu Gleichstellungsstellen*. Das Parlament wird dieses Mandat auf seiner Plenartagung in diesem Monat wohl bestätigen. Kurz darauf sollen Ende November die Verhandlungen beginnen.

Die S&D-Fraktion fordert einen zügigen Verhandlungsprozess, damit das neue Gesetz, das schon lange überfällig ist, fertiggestellt werden kann.

Marc Angel, sozialdemokratischer Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die EU-Rechtsvorschriften für Gleichstellungsstellen im Beschäftigungsausschuss, sagte: 

„Wir haben starkes Mandat für die Verhandlungen mit den EU-Hauptstädten erhalten. Unser Ziel ist, den Gleichstellungsstellen volle Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von jedweder externen oder internen Einflussnahme zu geben. In der Praxis bedeutet dies, dass diese Stellen nicht innerhalb eines Ministeriums, einer Regierungsbehörde oder einer anderen Stelle, die Regierungsanweisungen erhält, angesiedelt werden dürfen. Es bedeutet aber auch, dass alle Gleichstellungsstellen über einen angemessenen Haushalt verfügen sollten, um finanziell unabhängig zu sein. Wir stellen uns allerdings auf einen Kampf mit den Mitgliedsstaaten ein. 

Des Weiteren haben wir die Rolle der Sozialpartner, insbesondere der Gewerkschaften, gestärkt. Wir haben dafür gesorgt, dass die Autonomie, die Zuständigkeiten und die Vorrechte der Sozialpartner und der Gewerbeaufsichtsämter sowie anderer Durchsetzungsstellen respektiert werden. 

Darüber hinaus ist uns gelungen, eine Reihe weiterer Verbesserungen durchzusetzen. Zum Beispiel werden die Gleichstellungsstellen das Recht erhalten, gerichtlich vorzugehen. Neben ihrem Recht, eine Partei in einem Verfahren zu vertreten, müssen sie in der Lage sein, selbsttätig Gerichtsverfahren anzustrengen, wenn es keinen Beschwerdeführer gibt, der von sich aus Klage einreicht, oder gerichtlich tätig zu werden, wenn es zu Sammelklagen kommt. Außerdem sollen künftig nicht mehr nur Personen, die den Rechtsstatus eines Opfers haben, Zugang zu Gleichstellungsstellen erhalten, sondern alle Personen, die Diskriminierung ausgesetzt waren oder sind.“ 

Carina Ohlsson, sozialdemokratische Verhandlungsführerin für die EU-Rechtsvorschriften für Gleichstellungsstellen im Ausschuss für Frauenrechte und Geschlechtergleichstellung, fügte hinzu:

„Dies ist ein großer Erfolg für Frauenrechte und die Geschlechtergleichstellung. Das Gender-Mainstreaming als Instrument zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in all ihrer Vielfalt wird nun Realität. Die Mitgliedstaaten müssen diesen Ansatz in ihrer nationalen Politik auf wirksame Weise umsetzen. Die Gleichstellungsstellen werden die Aufgabe haben, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten und Statistiken zu erheben und zugänglich zu machen. Dadurch tragen sie zu einem besseren Verständnis der strukturellen Aspekte der Ungleichheit, veränderter gesellschaftlicher Haltungen und der Existenz von Mehrfachdiskriminierung und intersektioneller Diskriminierung bei. Die Gleichstellungsstellen sollen das Gender-Mainstreaming in öffentlichen und privaten Einrichtungen fördern und seine Umsetzung unterstützen. 

In unserem Mandat ist zudem klar festgelegt, dass die Gleichstellungsstellen ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf allen Ebenen anstreben müssen, also auch auf Managementebene.“

Hinweis für die Redaktion:

Nationale Gleichstellungsstellen sind öffentliche Einrichtungen zur Förderung der Gleichbehandlung, die Opfern von Diskriminierung unabhängige Hilfe bieten. Dazu sind sie im Falle einer Diskriminierung gemäß Artikel 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, etwa aufgrund von Geschlecht, Rasse und ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung sowie Behinderung, gesetzlich verpflichtet. 

Die ersten Gleichstellungsstellen wurden im Jahr 2000 durch die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse geschaffen. In den Jahren 2004, 2006 und 2010 folgten drei weitere Gleichstellungsrichtlinien für die Bereiche Waren und Dienstleistungen, Beschäftigung und Selbstständigkeit. Im Jahr 2018 gab die EU-Kommission eine Empfehlung ab, um die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Stellen zu verbessern. Trotz dieser Empfehlung und der geltenden Rechtsvorschriften gibt es noch immer bestimmte Herausforderungen.

Die Kommission schlug daher 2022 eine weitere Richtlinie über Standards für Gleichstellungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen vor. Mit der heutigen Einigung wurde der Standpunkt des Parlaments zu diesem Vorschlag und damit sein Mandat für die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten beschlossen. 

Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
Luxemburg
Mitglied
Schweden
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