Das Europäische Parlament sendet heute eine klare Botschaft an die Kommission in Bezug auf die unzureichenden Schutzbestimmungen im Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA. Mit 306 Ja-Stimmen bei der Abstimmung im Plenum fordern die Europaabgeordneten die EU-Kommission auf, die Annahme eines Angemessenheitsbeschlusses über den Transfer personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA so lange auszusetzen, bis klar ist, dass die Rechte der EU-Bürger hinlänglich geschützt sind. Dem Parlament zufolge reichen die per „Executive Order“ des amerikanischen Präsidenten angeordneten Reformen nicht aus, um die zuvor gescheiterten Abkommen entscheidend zu verbessern. Die Sozialdemokratische Fraktion sorgt sich ferner über die massenhafte Erfassung von Daten und die mangelnde Transparenz bei Rechtsbehelfen, da die Grundrechte in beiden Fällen nicht geschützt sind. Die EU-Parlamentarier möchten eine Verfallsklausel sehen, die es möglich machen würde, den Angemessenheitsbeschluss auslaufen zu lassen, und die einen Erneuerungsprozess zur Aufrechterhaltung der EU-Datenschutzstandards in Gang setzen würde.

Die heutige Abstimmung findet im Vorfeld der Treffen von Europaabgeordneten mit amerikanischen Parlamentariern nächste Woche statt, die sich in Washington mit der Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Bereich Justiz und Inneres befassen. Die Delegation, zu der auch der Vorsitzende des Innenausschusses Juan Fernando López Aguilar und Birgit Sippel, die innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion, zählen, werden mit den Amerikanern die Themen Datenschutz, innere Sicherheit, Frauenrechte und gegenseitige Visaregelung besprechen.

Juan Fernando López Aguilar, Vorsitzender des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, sagte:

„Wir sind besorgt, dass dieses neue Rahmenwerk zwischen der EU und den USA wie schon seine Vorgänger ‚Safe Harbor‘ und ‚Privacy Shield‘ erneut von den Gerichten in Europa abgewiesen werden könnte. Bürger und Unternehmen brauchen Gewissheit, keine weiteren Zweifel, doch an dem Punkt sind wir noch nicht angelangt. Wir sind nicht davon überzeugt, dass der neue Rahmen die personenbezogenen Daten unserer Bürgerinnen und Bürger in ausreichendem Maße schützt. Die Kommission muss die vom Europäischen Datenschutzausschuss und vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten geäußerten Bedenken aufgreifen, damit wir in der EU und den USA ein gleichwertiges Datenschutzniveau erzielen können, selbst wenn dies die Wiederaufnahme der Verhandlungen bedeutet.“

Marina Kaljurand, sozialdemokratische Schattenberichterstatterin für den Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA, meinte:

„Zunächst möchte ich die Verhandlungsbemühungen der Kommission und die rechtlichen Schritte seitens der Biden-Administration würdigen. Allerdings reicht der neue Rahmen weiterhin nicht aus, um unseren Bürgerinnen und Bürgern vollste Zuversicht zu geben, dass ihre Rechte angemessen geschützt sind. Die Rechtsunsicherheit geht weiter, etwa aufgrund der Tatsache, dass eine Exekutivanordnung des amerikanischen Präsidenten aufgehoben werden kann, dass der Zugang zu wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelfen nicht gewährleistet ist und dass es möglich ist, Daten massenweise ohne strenge Schutzvorkehrungen zu erheben. Daher fordere ich die Kommission eindringlich dazu auf, keinen weiteren Angemessenheitsbeschluss vor Ausräumung dieser legitimen Bedenken sowie der in diesem Haus aufgeworfenen Fragen anzunehmen.“

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Mitglied
Estland