Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat den heutigen Vorschlag der EU-Kommission kritisiert, lediglich eine überarbeitete und zwei neue krebserregende Substanzen (Karzinogene) zur Liste der verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte hinzuzufügen. Sie fordert die Kommission auf, die allgemeine Methodik zu verbessern, um die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser zu schützen.

Die beschäftigungs- und sozialpolitische S&D Fraktionssprecherin Agnes Jongerius sagte dazu:

„In der EU ist die Hälfte der Todesfälle am Arbeitsplatz auf Krebs zurückzuführen. Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem jene, die am Bau und in der chemischen Industrie arbeiten oder Kosmetika und Kinderbekleidung herstellen, sind in ihrer täglichen Arbeit Substanzen ausgesetzt, die nachweislich Krebs verursachen. Daher begrüßen wir das Bestreben von EU-Kommissar Schmit, Gesundheit und Sicherheit ganz oben auf seine Prioritätenliste zu setzen.

Allerdings sind wir enttäuscht darüber, dass in dieser bevorstehenden Revision nur eine überarbeitete und zwei neue schädliche Substanzen zur Liste der verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte hinzugefügt wurden. Damit kommt die Gesamtzahl nur auf die Hälfte des für 2020 vorgegebenen Ziels von 50 Schadstoffen. Insbesondere bedauern wir, dass trotz der klaren Forderung des Europäischen Parlaments gefährliche Medikamente und fortpflanzungsgefährdende Stoffe nicht aufgenommen wurden.

Mit dieser Maßnahme hätten in den nächsten 50 Jahren 100.000 Menschenleben gerettet werden sollen. Wenn wir mit dem derzeitigen Tempo und den aktuellen Maßnahmen weitermachen, werden wir das nicht schaffen. Wir fordern die Kommission auf, die Gesundheit der Arbeiterinnen und Arbeiter besser zu schützen, indem sie die Kriterien und Verfahren für die Aufnahme neuer Schadstoffe verbessert. Um ein hohes Schutzniveau zu garantieren, sollten die Grenzwerte auf dem Risikograd statt auf einer Kosten-Nutzen-Analyse beruhen. Aus Gründen der Transparenz ist es Zeit, den recht undurchsichtigen Prozess der Festlegung von Belastungsgrenzwerten zu beleuchten. Außerdem wollen wir mehr darüber erfahren, wie die Belastung gemessen wird. Je nach Konzentration des Wirkstoffs könnten sehr unterschiedliche Ergebnisse und Konsequenzen zustandekommen.

Wir erwarten, dass die Kommission ihre neue Strategie zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rasch vorlegt und ihre Zusage erfüllt, die geltenden Vorschriften angesichts der COVID-19-Pandemie zu überarbeiten. Der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer ist von herausragender Bedeutung.“

Hinweis für die Redaktion:

2015 hat die Kommission zugesagt, 50 verbindliche Grenzwerte für berufsbedingte Belastung bis 2020 festzulegen. In der letzten Amtszeit sind drei Überarbeitungen vorgelegt worden. In der heutigen vierten Revision wurden neue oder angepasste Grenzwerte für drei Stoffe festgelegt: Acrylnitril, Nickelverbindungen und Benzol.

Acrylnitril kann Gehirnkrebs und Brustdrüsenkrebs verursachen. Es wird unter anderem für die Herstellung bestimmter Kunststoffe, Kautschuke und Chemikalien verwendet.

Belastungen durch verschiedene Nickelverbindungen erhöhen das Risiko von Lungen- und Nasenkrebs. Nickelverbindungen kommen häufig an Arbeitsplätzen vor, wo Bergbau, Verhüttung, Guss, Schweißen und Schleifen stattfinden.

Benzol kann Leukämie und andere Arten von Blutkrebs verursachen. Es kommt in der Gummiindustrie, in Ölraffinerien, Chemiewerken, in der Schuhherstellung und in mit Kraftstoff zusammenhängenden Industrien vor. Stahlarbeiter, Buchdrucker, Labortechniker, Tankstellenpersonal und Feuerwehrleute können Benzol ausgesetzt sein.

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Koordinatorin
Niederlande
S&D-Pressekontakt(e)