Nach langen, schwierigen Abschlussverhandlungen, die die ganze Nacht über andauerten, hat sich die EU auf ein wichtiges Gesetzespaket zu den Eigenkapitalanforderungen für Banken geeinigt. Die vom Europäischen Parlament mit den EU-Mitgliedstaaten ausgehandelte Übereinkunft wird die Resilienz der Banken in der EU bei künftigen wirtschaftlichen Turbulenzen stärken und uns helfen, die EU-Klimaziele zu erreichen.

Chefunterhändler des Parlaments war Jonás Fernández, der wirtschaftspolitische Sprecher der Sozialdemokratischen Fraktion, der hart dafür gekämpft hat, die europäische Bankengesetzgebung möglichst nah an die internationalen Bestimmungen über die Eigenkapitalanforderungen für Banken anzugleichen.

Die heutige Einigung bezieht sich auf zwei von der EU-Kommission im Oktober 2021 vorgelegte Gesetzesvorlagen zur Neufassung der Eigenmittelverordnung (CRR-Verordnung) und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD-Richtlinie). Es geht darum, das internationale Basel-III-Abkommen in europäisches Recht zu überführen und zusätzliche Reformen im EU-Recht zu verankern. Das heute in den Trilogverhandlungen erreichte Abkommen muss noch formell vom Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten bestätigt werden.

Jonás Fernández, Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Eigenkapitalvorschriften und wirtschaftspolitischer Sprecher der S&D-Fraktion, sagte:

„Was die Eigenmittelverordnung angeht, sind wir sehr stolz, dass wir es geschafft haben, die zahlreichen von den Mitgliedstaaten geforderten Abweichungen von den Basel-Vorschriften zu verhindern. Wir sind in Geist und Buchstaben dem globalen Basel-III-Abkommen treu geblieben. Vor allem ist es uns gelungen, einen eindeutigen Stichtag für das Auslaufen der Übergangsregelungen zum Output-Floor* festzulegen. Das heißt, dass diese Regelungen wirklich nur übergangsweise gelten und dass sich alle Finanzinstitute nach dem Stichtag an sämtliche Vorschriften des Basel-Abkommens halten müssen.

Darüber hinaus konnten wir in beide Rechtsakte etliche zusätzliche Umwelt-, Sozial- und Governance-Bestimmungen einbringen. Kapitalabzüge für Infrastrukturen sind künftig auf Projekte mit neutralen oder positiven Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit beschränkt, sodass die Vorschriften in weiten Teilen mit dem Grundsatz der Schadensvermeidung übereinstimmen. Ferner ist es dem Parlament gelungen, den Banken durch die geforderten Übergangspläne stärkere Umwelt-, Sozial- und Governance-Vorgaben zu machen und die Stresstests sowie die aufsichtliche Überprüfung zu verstärken.

Ein weiterer wichtiger Erfolg im neuen Bankenpaket ist die Einführung von Übergangsvorschriften für das Eigenkapital mit Blick auf Kryptowährungen in der EU-Verordnung. Diese gelten so lange, bis die Europäische Kommission einen gesonderten Vorschlag hierzu vorlegt. Ferner haben wir die Pflicht eingeführt, Risikopositionen gegenüber Schattenbanken zu begrenzen, damit Bankgeschäfte nicht an bankähnliche Institute mit weniger strengen Vorschriften übertragen werden können.

In der Eigenkapitalrichtlinie konnten wir das Governance-Regelwerk für die Ernennung von Vorstandsmitgliedern großer Finanzinstitutionen stärken. Außerdem haben wir hohe Anforderungen für Zweigstellen in Drittländern eingeführt, um sicherzustellen, dass deren Finanzdienstleistungen für Kunden über Einrichtungen in Europa abgewickelt werden, die europäischen Vorschriften unterliegen. Und wir haben es geschafft, Versuche aus den EU-Mitgliedstaaten abzuwenden, deren Ziel es war, die Aufsicht über große Investmentfirmen abzuschwächen.“

* Hinweis für die Redaktion:

Der Output-Floor ist einer der Hauptbestandteile der Basel-III-Reform. Dabei geht es um die Festlegung einer Untergrenze für die Eigenkapitalanforderungen, die Banken anhand ihrer internen Modelle berechnen. Der Hauptzweck dieser Maßnahme liegt darin, das Risiko zu mindern, dass das benötigte Eigenkapital von Banken beim Einsatz ihrer internen Modelle unterschätzt wird.

Die Anwendung des Output-Floors war bis zum Schluss einer der strittigsten Punkte in den Verhandlungen. Letztlich wurde vereinbart, dass der Output-Floor wie in der derzeitigen Eigenmittelverordnung institutsbezogen angewendet werden soll. Für die S&D-Fraktion war es zudem wichtig, eine Verbindung zur Bankenunion herzustellen, was auch erfolgt ist. Konkret bedeutet dies, dass die Kommission bei Errichtung der Bankenunion den Grad der Anwendung des Output-Floors neu bestimmen kann.

Beteiligte Abgeordnete
Koordinator
Spanien
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