Das Europäische Parlament und die EU-Regierungen vereinbarten heute, die Regeln für die Koordinierung der sozialen Sicherheit, einschließlich Arbeitslosengeld, Langzeitpflege und Familienleistungen, besserer Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern und der geltenden Rechtsvorschriften zu aktualisieren. Nach ihrer Verabschiedung werden diese neuen Vorschriften Millionen mobilen europäischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen helfen, indem sie ihnen beim Wechsel von einem EU-Land in ein anderes mehr soziale Sicherheit garantieren. Rund 14 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger leben oder arbeiten in einem anderen Mitgliedsstaat. Die für sie geltenden Sozialversicherungssysteme werden von den jeweiligen EU-Staaten bestimmt.

Gabriele Bischoff, sozialdemokratiche Verhandlungsführerin des Europäischen Parlaments für die Koordinierung der sozialen Sicherheit, sagte dazu:

„Heute ist ein guter Tag für die europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nach vier Jahren intensiver Verhandlungen ist es uns endlich gelungen, eine fortschrittliche Vereinbarung über eine bessere Koordinierung der Sozialversicherungsleistungen für mobile Arbeitnehmer in der EU zu schließen. Immer mehr europäische Bürger und Bürgerinnen arbeiten in einem anderen EU-Land, weshalb der Schutz ihrer sozialen Rechte von größter Bedeutung ist. Zuvor haben wir uns auf Regeln zum besseren Schutz mobiler Arbeitnehmer geeinigt, die auf Langzeitpflege, Familienleistungen und die Zusammenrechnung und Ausfuhr von Arbeitslosengeldern angewiesen sind.

Wenn Arbeitnehmer zur Arbeit in einen anderen Mitgliedsstaat entsandt oder geschickt werden, bleiben sie dem Sozialversicherungssystem ihres Herkunftslandes angeschlossen. Leider führt dies allzu oft zu Betrug und fehlender Unfallversicherung, vor allem im Baubereich. Um solche Fälle zu verhindern, haben wir heute eine verpflichtende Information vor der Entsendung von Arbeitnehmern für die Baubranche sichergestellt.

Zudem haben wir die Rechte von Grenzgängern wie Grenz- und Saisonarbeitern gestärkt, um ihre Ansprüche aus einem anderen EU-Land zu sichern, und es ist uns gelungen, die Regeln zur Festlegung objektiver Kriterien zur Verhinderung der Gründung von Briefkastenfirmen zu verbessern.

Die heutige Vereinbarung wird Millionen von Europäerinnen und Europäern echte Fortschritte bringen. Ich bin stolz auf das, was wir heute erreicht haben. Wir erwarten, dass die EU-Regierungen nächste Woche dieses Abkommen unterstützen, da es mehr Klarheit und Gerechtigkeit für die Arbeitskräftemobilität in der EU bringt.“

Hinweis für die Redaktion:

Die Systeme der sozialen Sicherheit unterscheiden sich erheblich von einem Mitgliedsstaat zum anderen. Artikel 48 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht ihre Koordinierung, jedoch keine Harmonisierung vor. Die geltenden Rechtsvorschriften müssen aktualisiert werden, um den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, in den nationalen Systemen der sozialen Sicherheit und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Rechnung zu tragen.

Am 13. Dezember 2016 hat die EU-Kommission einen Vorschlag veröffentlicht. Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt dazu im Dezember 2018 angenommen und beschlossen, Verhandlungen mit den EU-Regierungen aufzunehmen. Seitdem liefen die Verhandlungen, wobei eine erste Vereinbarung vom Ausschuss der Ständigen Vertreter abgelehnt und eine zweite nach einem Beschluss des Plenums in die nächste Legislaturperiode übertragen wurde. Die heute erzielte politische Einigung ist das Ergebnis des 17. Trilogs, muss aber noch am 22. Dezember 2022 von den EU-Mitgliedsstaaten und vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden.

Beteiligte Abgeordnete
Vizevorsitzende
Deutschland
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