Das Plenum des Europäischen Parlaments wird heute für strengere Regeln für den Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck stimmen. Dabei handelt es sich um Waren, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Bisher galten Exportbeschränkungen für Luft- und Raumfahrtgüter, Navigationsinstrumente oder Lastkraftwagen. Ab jetzt gelten diese Regeln auch für Cyber-Überwachungstechnologien, die von der EU produziert werden. Solche Technologien wurden nachweislich von autoritären Regimes missbraucht, um Oppositionsbewegungen auszuspionieren, beispielsweise während des Arabischen Frühlings, in der Türkei oder in China oder erst kürzlich in Myanmar.

In einer Reaktion auf die neuen Regeln sagte der sozialdemokratische Verhandlungsführer für dieses Dossier und Vorsitzende des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments, Bernd Lange:

„Europäische Unternehmen sollten keine Komplizen autoritärer Regime sein, die Menschenrechte verletzen und ihr Volk unterdrücken. Daher ist die Einbeziehung der Cyber-Überwachungstechnologie in die Vorschriften für die Kontrolle der Exporte von Waren mit doppeltem Verwendungszweck ein längst überfälliger Durchbruch für die Menschenrechte im Handel. Technologische Fortschritte, neue Sicherheitsherausforderungen und ihre nachgewiesenen Risiken für den Schutz der Menschenrechte erfordern entschlossenere Maßnahmen und harmonisierte Regeln für EU-Exportkontrollen.

Wir haben hart gekämpft, um die sechs Jahre dauernde Blockade durch die EU-Regierungen zu überwinden. Dank des Stehvermögens des Parlaments wird es für autoritäre Regime jetzt viel schwieriger, von der EU hergestellte Cybersicherheitsinstrumente wie biometrische Software oder das Durchsuchen von Big Data zu missbrauchen, um Menschenrechtsverteidiger und Oppositionsaktivisten auszuspionieren.

Unsere Botschaft ist klar: Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht über Menschenrechten stehen. Die Exporteure müssen mehr Verantwortung übernehmen und die gebührende Sorgfalt anwenden, um sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht zur Verletzung der Menschenrechte eingesetzt werden. Es ist uns auch gelungen, für mehr Transparenz zu sorgen, indem wir darauf bestanden, dass die Exporte in den jährlichen Exportkontrollberichten detaillierter aufgelistet werden, was es viel schwieriger machen wird, verdächtige Waren zu verbergen.

Die neue Verordnung für Güter mit doppeltem Verwendungszweck schafft zusammen mit den Regeln für Konfliktmineralien und den Vorschriften für die Sorgfaltspflicht von Unternehmen, die bald verabschiedet werden, einen neuen Goldstandard für Menschenrechte in der EU-Handelspolitik. Wir wollen, dass die EU zum globalen Vorreiter für regelbasierten und wertegeleiteten Handel wird. Diese Regeln zeigen, dass wir die Globalisierung steuern können, um die Menschen und den Planeten zu schützen.“

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