S&D Fraktion führend im Kampf gegen Terrorfinanzierung mit schärferen Kontrollen von Bargeld, das in die EU eingeführt oder aus der EU ausgeführt wird

Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments für Wirtschafts- und Währungsangelegenheiten bzw. für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres beschlossen heute schärfere Bestimmungen für Personen, die große Mengen an Bargeld in die Europäische Union einführen oder aus der EU ausführen bzw. versenden.

Die neue Verordnung ist ein weiteres Element zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus. Nächste Woche wird das gesamte Parlament bei seiner Plenartagung in Straßburg über diese Vereinbarung abstimmen.

Mady Delvaux, sozialdemokratische Verhandlungsführerin des Europaparlaments für den Wirtschafts- und Währungsausschuss, sagte dazu:

„Große Bargeldbeträge werden oft für kriminelle Aktivitäten verwendet. Die Verbrecher haben dabei den großen Vorteil, dass Bargeld leicht weitergeleitet und sehr schwer zurückverfolgt werden kann. Diese neuen Vorschläge verschärfen die Vorschriften für Personen, die mehr als 10.000 Euro in die EU einführen oder aus der EU ausführen. Der Geltungsbereich der Verordnung wird über Bargeld hinaus auch auf andere liquide Mittel wie Gold, Prepaid-Karten oder Schecks ausgedehnt, die oft von Verbrechern benutzt werden, um die geltenden Bestimmungen zu umgehen.

Wir haben dafür gestimmt, den nationalen Behörden die erforderlichen Instrumente für den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche zu geben. Wir haben dafür gesorgt, dass die neue Verordnung es den Zollbehörden und den Geldwäschemeldestellen erleichtern wird, Informationen auszutauschen und effizient zusammenzuarbeiten.“

Juan Fernando López Aguilar, sozialdemokratischer Verhandlungsführer des Europaparlaments für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, ergänzte:

„Kriminelle und terroristische Gruppierungen suchen stets neue Wege, um ihre Aktivitäten zu finanzieren und die Kontrolle durch die Behörden zu vermeiden. Die heute angenommene Verordnung wird ihnen das Leben erschweren. Wir haben die Vorschriften auf Geldsendungen auf dem Postweg, per Frachtversand oder Express- und Kuriersendungen ausgeweitet und die Behörden ermächtigt, den Sender oder den Empfänger aufzufordern, eine Offenlegungserklärung für das Geld abzugeben.

Wir haben die Befugnisse der Vollzugsbehörden aktualisiert und gleichzeitig sichergestellt, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden.“

Beteiligte Abgeordnete