Regeln für Wertpapierfirmen müssen verhältnismäßiger und risikogerechter sein, fordert die S&D Fraktion

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments stimmten heute für zwei Berichte über aufsichtsrechtliche Anforderungen und die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen. Die beschlossene Überarbeitung führt Regeln für Wertpapierfirmen ein, die verhältnismäßiger und risikogerechter sind. Bis heute unterlag die große Mehrheit der Wertpapierfirmen Anforderungen, die für Banken ausgelegt sind. Mit den neuen Vorschriften würden nur große und systemrelevante Wertpapierfirmen den gleichen Regeln wie die europäischen Banken unterliegen.

 

Die Verhandlungsführerin der S&D Fraktion für die Überprüfung der Wertpapierfirmen, Mady Delvaux, sagte dazu:

 

„Die heutige Entscheidung ist wichtig für die Wertpapierfirmen und für das europäische Finanzsystem als Ganzes. Trotz zahlreicher Versuche der rechten Fraktionen, die Anforderungen zu schwächen, hat die Sozialdemokratische Fraktion für eine vorsichtigere Vorgehensweise gekämpft. Wir haben es geschafft, Bestimmungen über Vergütung, Rechnungslegung, aufsichtsrechtliche Anforderungen und eine nach Ländern aufgeschlüsselte Rechnungslegung aufzunehmen. Damit haben wir eine gute und umfassende Gesamtvereinbarung erreicht, die aufsichtsrechtliche Anforderungen für Wertpapierfirmen in der EU festlegt.

 

Gemäß diesen Vorschlägen wird die Vergütung die langfristigen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen widerspiegeln und geschlechtsneutral sein. Außerdem werden die Firmen Informationen über ökologische, soziale und unternehmerische Risiken offenlegen müssen. Insgesamt konnten wir angemessene aufsichtsrechtliche Anforderungen für Wertpapierfirmen festlegen, die transparent und auf alle Firmen in der EU anwendbar sind.“

 

Die S&D Fraktionssprecherin für Wirtschafts- und Währungsangelegenheiten, Pervenche Berès, ergänzte:

 

„Heute haben wir strengere Kontrollen für Investmentfirmen durchgesetzt, um Transparenz zu gewährleisten. Nichtsdestotrotz müssen wichtige Punkte hinsichtlich der Gleichwertigkeit und der Drittstaatenregelung für diese Firmen weiter gestärkt werden. Im Hinblick auf den Brexit müssen wir sicherstellen, dass es ein verstärktes Gleichwertigkeitsmodell für Wertpapierfirmen gibt, welches nicht gleichwertige Firmen aus Drittstaaten zwingt, eine Zweigniederlassung in der EU zu eröffnen und die Behandlung von Zweigniederlassungen von Kreditinstituten aus Drittländern zu harmonisieren. Unternehmensgruppen aus Drittländern, die nur aus Wertpapierfirmen bestehen, werden auch ein zwischengeschaltetes Mutterunternehmen gründen müssen.“