Die sozialdemokratischen Mitglieder des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament stimmten heute für Maßnahmen zur Stärkung bestehender Verbraucherrechte in der Europäischen Union und zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken, missbräuchlicher Vertragsklauseln und irreführender Preisangaben.

Der Gesetzesvorschlag weitet den Verbraucherschutz auf graue Bereiche der Online-Dienstleistungen aus, z.B. Verträge, die über Plattformen abgeschlossen werden, oder angeblich kostenlose Dienste.

 

Die für das Thema zuständige S&D Fraktionssprecherin, Evelyne Gebhardt, sagte dazu:

„Die Verbraucherschutzvorschriften der EU zählen zu den strengsten weltweit, aber wir müssen gewährleisten, dass diese Gesetzgebung auf dem neuesten Stand ist und Schlupflöcher schließt, die sich aufgetan haben.

Die Transparenzpflichten für Online-Marktplätze wie TripAdvisor oder Amazon in Bezug auf versteckte Werbung und bezahlte Platzierungen werden ebenso gestärkt wie Verpflichtungen, die für den Verbraucher klarstellen, ob ihr Vertragspartner ein gewerblicher Händler oder ein Privatanbieter ist. Das gilt auch für Gratisdienste. Einige Unternehmen bieten kostenlose Dienstleistungen im Gegenzug für die Daten der Nutzer an; auch diese Nutzer verdienen einen Schutz vor missbräuchlichen Praktiken.

Wir sind außerdem fest entschlossen, Produkte von unterschiedlicher Qualität zu verbieten. Alle Europäerinnen und Europäer, egal, wo sie leben, verdienen qualitativ gleichwertige Produkte. Nur wenn es nachweislich klare regionale Verbrauchervorlieben gibt, dürfen Inhalte oder Zutaten aufgrund der Beschaffung örtlicher Zutaten verändert werden. Das muss aber für den Verbraucher auf der Produktverpackung ersichtlich sein.“

 

Der S&D Fraktionssprecher für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Nicola Danti, sagte:

„Wenn die digitale Wirtschaft florieren soll, müssen wir dafür sorgen, dass sie eine sichere und faire Umgebung ist. Deshalb ist unser Hauptziel die Modernisierung der bestehenden Regeln und ihre Anpassung an das digitale Umfeld.

Die digitale Landschaft ändert sich rasant. Daher werden einige ältere Verpflichtungen nicht mehr gelten, etwa das Erfordernis, die Faxnummer des Händlers anzugeben. Außerdem müssen Online-Marktplätze künftig versteckte Werbung und bezahlte Platzierungen offenlegen und die Verbraucher darüber informieren, wer ihr Vertragspartner ist. Diese neuen Transparenzvorschriften werden für Verträge von bezahlten wie unbezahlten Diensten gelten.

Eines der größten Probleme heutzutage ist das Fehlen von abschreckenden Strafen und das unzureichende Instrumentarium der EU-Verbraucherschutzbehörden zur Bestrafung missbräuchlicher Praktiken. Der heute angenommene Vorschlag verpflichtet die nationalen Behörden, wirksame und angemessene Strafen zu verhängen, und führt Kriterien für die Berechnung der Strafhöhe für EU-weite Verstöße ein: zehn Millionen Euro oder mindestens 4% des Jahresumsatzes des vergangenen Geschäftsjahres.“