Neue Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern sind ein überfälliger erster Schritt

Die sozialdemokratischen Europaabgeordneten begrüßten heute die Überarbeitung der Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als einen guten Start für die Sicherstellung gerechterer Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Dabei geht es um Arbeitskräfte, die in einem EU-Land angestellt, aber vorübergehend zur Arbeit in ein anderes EU-Land geschickt werden.

Die für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten zuständige Vizevorsitzende der Sozialdemokratischen Fraktion, Maria João Rodrigues, sagte dazu:

„Die Sozialdemokraten haben sich stark für eine Überarbeitung der Regeln für die Entsendung von Arbeitskräften eingesetzt, nachdem Beweise für den Missbrauch und die Umgehung von Lohnvereinbarungen und Sozialstandards aufgetaucht sind. Das war eine unserer Bedingungen für die Zustimmung zur Juncker-Kommission.

Wir werden uns im Gesetzgebungsprozess weiter bemühen, um die Ausbeutung von Arbeitnehmern zu verhindern und einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu gewährleisten.“

Die sozialdemokratische Fraktionssprecherin für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Jutta Steinruck, fügte hinzu:

„Es ist erfreulich, dass die Kommission endlich zugibt, dass es ein grundlegendes Problem mit der Entsenderichtlinie gibt und nicht nur mit ihrer Durchsetzung. Dank unseres Drucks und der Intervention der Gewerkschaften am Wochenende wurde der Kommissionsvorschlag in letzter Minute wesentlich verbessert. Es ist aber überraschend, dass Kommissionspräsident Juncker, der der ‚Präsident des sozialen Dialogs‘ sein möchte, bei so einem wichtigen Vorschlag die Sozialpartner nicht schon von Anfang an mit einbezogen hat.

Wir begrüßen die Einführung eines Zeitlimits für die Entsendung von Arbeitskräften, aber die vorgeschlagenen 24 Monate sind nicht realistisch. Die durchschnittliche Entsendung dauert vier Monate, folglich sollte das Limit auf sechs Monate gesenkt werden. Zudem müssen noch andere grundlegende Probleme im Zusammenhang mit der Entsendung angegangen werden, beispielsweise der ständige Austausch von entsandten Arbeitnehmern und die Briefkastenfirmen.

Das Prinzip ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ ist für uns nicht verhandelbar und muss für alle Arbeitnehmer gelten, auch für entsandte. Gleichzeitig muss unterstrichen werden, dass die Vorschriften der Entsenderichtlinie nur Mindestbestimmungen sind. Den Mitgliedsstaaten muss es erlaubt sein, strengere Bedingungen für den Schutz der Arbeitnehmer vorzuschreiben.“

Die S&D Europaabgeordnete Agnes Jongerius fügte hinzu:

„Es ist ein positives Zeichen, dass Kommissionpräsident Juncker endlich erkannt hat, was wir Sozialdemokraten seit Jahren sagen: Wir müssen eine gerechte Bereitstellung von Dienstleistungen auf der Grundlage von gleichem Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsplatz gewährleisten.

Solidarität kann es in einer Union mit 28 verschiedenen Arbeitsmärkten nur dann geben, wenn die Arbeitnehmer geschützt werden und die Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden.

Es ist gut, zu sehen, dass die Kommission gleichen Lohn für entsandte Arbeitskräfte auch in Unterauftragsketten und für entsandte Arbeitnehmer, die durch private Arbeitsvermittler eingestellt werden, vorschlägt.

Das ist aber keine Lösung für die ernsten Herausforderungen im Zusammenhang mit Unterschieden bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Deshalb sehen die Sozialdemokraten einem ehrgeizigen Kommissionsvorschlag zur Koordinierung der sozialen Sicherheit im Laufe dieses Jahres entgegen.“