EU-Parlament unterstützt Vorschläge zur Bekämpfung von Betrügereien mit Kreditkarten und mobilen Zahlungsmitteln

Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres stimmte heute für neue Vorschläge zur Bekämpfung von Kreditkartenbetrug und Fälschungen. Das neue Gesetz wird auch für bargeldlose Zahlungen wie Lastschriftverfahren, mobile Zahlungen oder Geschäfte mit virtuellen Währungen gelten.

Die sozialdemokratische Verhandlungsführerin des Europaparlaments für die neuen Bestimmungen, Sylvia-Yvonne Kaufmann, sagte dazu:

"Die Digitalisierung hat die Art und Weise, wie wir Sachen bezahlen, völlig verändert. Wir verwenden immer weniger Bargeld und stattdessen immer öfter Kreditkarten und andere Zahlungsformen. Das macht unser Leben bequemer, hat aber auch zu einer enormen Zunahme von Betrugsfällen und Fälschungen geführt. Auch wenn es auf EU-Ebene keine genauen Zahlen gibt, schätzt die EU-Kommission die jährlichen Kosten des Betrugs mit bargeldlosen Zahlungen auf rund zwei Milliarden Euro. Das ist ein hoher Betrag, der weiter steigen wird, da wir für mehr Dinge im Internet und mit kontaktlosen Zahlungsmethoden zahlen.

Unsere aktuellen Bestimmungen stammen aus dem Jahr 2001 und gehen nicht auf die zahlreichen technologischen Neuerungen ein, die seither stattgefunden haben, wie z.B. virtuelle Währungen. Die neuen Vorschläge beheben dieses Manko und bieten größeren Schutz für die Opfer von Cyberkriminalität.

Wir konnten die Vorschläge der EU-Kommission stärken. So haben wir das Niveau der Unterstützung für Opfer von bargeldlosem Betrug erhöht, indem wir Folgewirkungen wie Rufschädigung und Verlust der Kreditwürdigkeit  berücksichtigen. Zudem haben wir Vorschläge eingebaut, um die Meldung von Verbrechen zu erleichtern, wie z.B. die Einrichtung von nationalen, sicheren Meldesystemen für Online-Betrug sowie eine stärkere Einbeziehung von Eurojust und Europol beim Austausch von Informationen über grenzübergreifende Verbrechen.

Wir werden Druck machen, um diese Gesetze so rasch wie möglich zu verabschieden und sicherzustellen, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher gut geschützt sind."