„Die EU muss entschiedenere Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen“, sagen die Sozialdemokraten

Das Europäische Parlament hat die EU-Kommission heute aufgefordert, entschiedenere Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor neuen Krebsgefahren und psychischen Störungen wie Stress und Erschöpfungszustände (Burnout) zu beschützen.

Der sozialdemokratische Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Ole Christensen, sagte dazu:

„Jedes Jahr sterben mehr als 4000 Arbeitnehmer durch Arbeitsunfälle, und die Zahl der tödlich verlaufenden Berufskrankheiten beträgt über 150.000 pro Jahr. Zwar wurden in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz erzielt, dennoch gibt es noch viel zu tun.

Die Kommission hat viele Gefahren und Herausforderungen, mit denen europäische Arbeitnehmer am Arbeitsplatz konfrontiert sind, recht gut identifiziert. Jetzt ist es aber an der Zeit, legislative Vorschläge vorzulegen, die gleiche Bedingungen für alle schaffen und das Niveau der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz für alle Arbeitnehmer in ganz Europa weiter heben sollen.“

Die Entschließung des Europäischen Parlaments fordert unter anderem:

• eine Überarbeitung der Richtlinie 2004/37/EG (Gefährdung durch krebserregende oder mutagene Stoffe bei der Arbeit) mit der Einführung weiterer verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwerte auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse;
• einen Vorschlag für ein umfassendes Rechtsinstrument zu Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE);
• die Entwicklung und Umsetzung eines Programms, mit dem Arbeitnehmer, die von psychosozialen Risiken, einschließlich Stress und Burnout, betroffen sind, systematisch begleitet, betreut und unterstützt werden;
• die Entwicklung und Umsetzung eines Modells für die Ermittlung und Registrierung von Asbest;
• die Entwicklung nationaler Aktionspläne für die sichere Entfernung von Asbest;
• die Bereitstellung gemeinsamer Gesundheitsindikatoren und Begriffsbestimmungen für berufsbedingte Krankheiten, einschließlich Stress am Arbeitsplatz, um Ziele für die Verringerung des Auftretens von Berufskrankheiten festzulegen;
• den Schutz der Rechte aller Arbeitnehmer auf bestmöglichen Schutz, was Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz angeht, unabhängig von der Größe des Arbeitgebers, der Art des Beschäftigungsvertrags oder dem Mitgliedsstaat, in dem das Beschäftigungsverhältnis besteht;
• die Festlegung indikativer Ziele für die Reduzierung von Berufskrankheiten und Unfällen am Arbeitsplatz.