„Die EU-Kommission sollte das EU-Beihilferecht als ultimative Waffe gegen Steuerdumping umfassend einsetzen“, sagen S&D Abgeordnete

Sozialdemokratische Europaabgeordnete forderten heute die EU-Kommission auf, im Kampf gegen die Steuervermeidung umfassend von den EU-Beihilferegeln Gebrauch zu machen. Die Forderung erfolgte heute im Rahmen eines Meinungsaustauschs mit der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in einer Sitzung des Steuer-Sonderausschusses (TAXE) in Brüssel. Die Abgeordneten forderten die Kommission außerdem auf, dringend Leitlinien für Unternehmen und Mitgliedsstaaten zu entwickeln, damit klar wird, welche Art von Besteuerung im Einklang mit den EU-Vorschriften ist.

Peter Simon, sozialdemokratischer Fraktionssprecher für den Steuer-Sonderausschuss, erklärte dazu:

„Es ist Zeit, dass die EU-Kommission die ultimative Waffe des staatlichen Beihilferechts im Steuerbereich in viel größerem Ausmaß als bisher einsetzt. Durch klare Anleitungen für die Anwendung des EU-Beihilferechts kann die Kommission ein für alle Mal und unmissverständlich sagen, dass eine steuerliche Sonderbehandlung für bestimmte Unternehmen illegal ist. Das würde bedeuten, dass Unternehmen und Mitgliedsstaaten künftig aus Furcht vor den Konsequenzen vor organisiertem Steuerdumping zurückschrecken würden.

In anderen Bereichen wie beispielsweise der Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sieht sich die EU-Kommission sehr wohl in der Lage, selbst das kleinste Detail durch entsprechende Leitlinien zu regeln. Warum sollte sie das im Bereich der Steuerabsprachen nicht können? Sowohl rechtlich als auch faktisch kann die Kommission ebenso strenge Leitlinien für die Unternehmensbesteuerung entwickeln und einen wirkungsvollen Standard im Kampf gegen die staatlich organisierte  Steuervermeidung setzen. Dafür steht ihr eine Fülle von Optionen zur Verfügung. Es ist keine Frage des Könnens, sondern nur des guten Willens.

Doch die Kommission zögert noch, sofort Leitlinien zu schaffen. Ihr Argument, dass sie solche Leitlinien erst nach weiteren Einzelfallentscheidungen erarbeiten könne, ist schwer zu verstehen. Es liegt in der Verantwortung der Europäischen Kommission, umgehend Leitlinien zu erstellen. Nach neuen Einzelfallentscheidungen kann sie sie entsprechend anpassen und aktualisieren. Nur durch sofortiges Handeln kann sie ein klares Signal an die Mitgliedsstaaten senden, das lautet: Null Toleranz für illegale Beihilfen an große internationale Unternehmen und Beratungsfirmen. Deshalb werden die Sozialdemokraten nicht locker lassen: Leitlinien jetzt!“

Zudem verlangt die S&D Fraktion auch verstärkte Anstrengungen und Reformen vom Rat, der durch Dr. Wolfgang Nolz, Vorsitzender der Gruppe „Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung“, vertreten wurde.

Die sozialdemokratische Berichterstatterin des Parlaments für den Bericht „Transparentere Gestaltung, Koordinierung und Annäherung der Politik im Bereich der Körperschaftssteuer in der Union“, Anneliese Dodds, sagte abschließend:

„Wenn wir den Steuerbetrug in Europa wirklich ein für alle Mal stoppen wollen, dann kommt der Gruppe Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung dabei eine maßgebliche Rolle zu. Die erstmalige Einsetzung dieser Gruppe war eine bahnbrechende Entwicklung – sie hat beispielsweise eine Liste potenziell schädlicher Steuerpraktiken für die Mitgliedsstaaten und ihre abhängigen Gebiete erstellt. Doch in den letzten Jahren scheint die Gruppe an Kapazität, Ansehen und Effizienz eingebüßt zu haben.

Ich möchte, dass die Rolle dieser Gruppe wiederhergestellt wird und dass sie eine entscheidende Rolle in unserem anhaltenden Kampf gegen Steuerbetrug, Steuerumgehung und aggressive Steuervermeidung spielt. Deshalb fordern wir die Mitgliedsstaaten auf, den Verhaltenskodex selbst zu überprüfen und sich das Mandat der Gruppe anzusehen, um sicherzustellen, dass sie die Kompetenz, das Profil und die Instrumente hat, die sie benötigt, um bei der Unternehmensbesteuerung in Europa einen Wettlauf nach unten zu stoppen.“