Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament begrüßt die Vereinbarung zwischen dem Parlament und den EU-Regierungen, die sicherstellen soll, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten transparenter machen. Die am Dienstagabend erzielte Einigung über die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wird zur Einführung einheitlicher verbindlicher Berichterstattungsstandards für alle großen EU- und Nicht-EU-Unternehmen sowie börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen führen.

Unternehmen müssen demnach nicht nur Informationen zu ihren Jahresabschlüssen offenlegen, sondern auch über ihre Bemühungen, CO2-Emissionen zu verringern, nachhaltiger zu sein und die biologische Vielfalt zu schützen. Darüber hinaus müssen sie detailliertere Informationen zu ihrer Beschäftigungspolitik veröffentlichen, beispielsweise zu ihren Zielen in Bezug auf die Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Vielfalt oder zur Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften.

Lara Wolters, Verhandlungsführerin der S&D Fraktion für die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, sagte dazu:

„Die aktuellen Berichterstattungsregeln der EU für Unternehmen sind unzureichend. Um die heutigen Berichtspflichten zu erfüllen, müssen sie nur ein absolutes Minimum an Informationen darüber liefern, wie sie ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen. Dadurch ist es sehr schwierig, Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.

Wenn es darum geht, Sozial- und Umweltstandards in der EU zu setzen, gibt es keinen Platz mehr für Heuchler. Die neuen Regeln bedeuten, dass die Unternehmen transparenter sein und auf die gleiche Art und Weise berichten müssen. Wenn es um ihre Umweltfreundlichkeit geht, klopfen die Unternehmen oft große Sprüche, aber jetzt wird man viel einfacher sehen können, welches Unternehmen den Worten auch Taten folgen lässt.“

Hinweis für die Redaktion

Im April 2021 nahm die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) zur Änderung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung an, die die Berichterstattungspflichten großer Unternehmen über Umwelt-, Sozial- und Arbeitsbelange, die Achtung der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Diversität in Unternehmensvorständen festlegt. Als Reaktion auf den Vorschlag der Kommission, den Anwendungsbereich der Richtlinie zu erweitern, stimmte das Europaparlament im März 2022 dafür, die Berichtspflichten für Unternehmen noch weiter zu verschärfen.

Zu den wichtigsten Errungenschaften in den Verhandlungen mit dem Rat über die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) gehören folgende Punkte:

  • Nicht-EU-Unternehmen werden in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen;
  • Börsennotierte KMU bleiben im Anwendungsbereich der Richtlinie;
  • Arbeitnehmervertreter werden eine größere Rolle im Berichterstattungsprozess spielen;
  • Unternehmen müssen in Bezug auf spezifische Informationen über Risiken und Auswirkungen einzelner Tochterunternehmen transparent sein;
  • In Bezug auf die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten wurden Maßnahmen ergriffen, um zu versuchen, die Konzentration des Abschlussprüfungsmarkts zu verringern;
  • Als Teil der endgültigen Vereinbarung und als Ergebnis der von der S&D Fraktion eingereichten Änderungsanträge zum Parlamentsbericht werden Unternehmen auch Informationen über Programme offenlegen müssen, die einen Teil der Vergütung ihrer Führungskräfte an Nachhaltigkeitsziele koppeln;
  • Das Europäische Normungsgremium (EFRAG), dem in der Richtlinie eine Schlüsselrolle zukommt, wird angemessen finanziert, um seine Unabhängigkeit zu garantieren, und die Interessensgruppen werden darin ausgewogen vertreten sein. Das Parlament wird im Rahmen der Rechenschaftspflicht dieses Gremiums eine Rolle spielen;
  • Branchenspezifische Normen müssen so entwickelt werden, dass die spezifischen Risiken und Auswirkungen jedes Sektors berücksichtigt werden.
Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
Niederlande