In der heutigen Plenarsitzung des Europäischen Parlaments stand die Sozialdemokratische Fraktion einer progressiven Mehrheit vor, die für die Einführung verbindlicher neuer Regeln stimmte, nach denen Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU Verantwortung für ihr geschäftliches Handeln übernehmen müssen.

Nach dreijährigen Verhandlungen hat sich das Parlament auf einen gemeinsamen Standpunkt dazu geeinigt, wie das in der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen enthaltene Konzept der verantwortungsvollen Unternehmensführung ausgestaltet werden soll. Unternehmen müssen alle Schäden, die sie verursachen, darunter Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen, in ihrer gesamten Wertschöpfungskette – von Design und Produktion bis zum Verkauf und Vertrieb – ermitteln, vermeiden und beheben. Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, werden sanktioniert – etwa durch Strafzahlungen von bis zu 5 % ihres Umsatzes. Zudem sollen Geschäftsführer persönlich für die Sorgfaltsprüfung haftbar gemacht und eine direkte Verbindung zu ihren Bezügen hergestellt werden.

Die sozialdemokratische Abgeordnete Lara Wolters wird nach der nun erfolgten Annahme des Verhandlungsmandats als Verhandlungsführerin des Europäischen Parlaments die Gespräche mit dem Rat aufnehmen.

Lara Wolters, Berichterstatterin des Europäischen Parlaments zum Thema Sorgfaltspflichten, sagte:

„Über die Jahre haben verantwortungslose Geschäftspraktiken Tausende Leben gekostet und Tausende Existenzgrundlagen vernichtet. Tausende von Kindern haben ihre Eltern verloren und Tausende von Familien wurden obdachlos – all das wegen hemmungsloser Profitgier.

Als größter Binnenmarkt der Welt hat die EU die Macht, diese Schadenskette zu durchbrechen. Habgierige Unternehmer dürfen nicht länger die Augen vor den Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen verschließen, die sie anrichten, ganz gleich, wo in der Lieferkette sie vorkommen – ob innerhalb oder außerhalb der EU.

Das heutige Votum ist ein Meilenstein. Es verpflichtet uns dazu, mit den EU-Regierungen verbindliche Regeln darüber zu vereinbaren, was verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln bedeutet. Unsere Aufgabe besteht nun darin, die ehrgeizige Haltung des Parlaments in die Tat umzusetzen.

Die Konservativen haben nichts unversucht gelassen, um unsere Arbeit zu unterlaufen und ihre Ergebnisse zu verwässern. Trotz der im Rechtsausschuss erzielten Einigkeit unter den Fraktionen hat die EVP durch verantwortungslose politische Manöver versucht, den im Ausschuss hart erkämpften Konsens aufzuweichen.

Anstatt für den Schutz von Mensch und Erde zu stimmen, hat die EVP-Fraktion heute gezeigt, dass für sie der Schutz der Profite ihrer Wohltäter in den Vorstandsetagen Priorität hat.“

Hinweis für die Redaktion – die wichtigsten Erfolge der Sozialdemokratischen Fraktion

  • Das Parlament hat auf Basis der Vorschläge der Kommission ehrgeizigere Ziele definiert. Die Verordnung soll für alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 40 Millionen Euro gelten. In den Plänen der Kommission waren Unternehmen ab 500 Beschäftigten und ein Umsatz von 150 Millionen Euro vorgesehen.
  • Nach Ansicht des Parlaments sollen die Lieferketten bis 2050 klimaneutral werden, wobei die Unternehmen Pläne für den Übergang vorlegen müssen, die den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens entsprechen und konkrete Vorgaben und Maßnahmen zur Klimaneutralität bis 2050 enthalten, die in Fünfjahresschritten ab 2030 darzulegen sind.
  • Geschädigte erhalten besseren Zugang zur Justiz: Zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften können die Opfer vor Gericht vertreten, die Gerichte können die Offenlegung von Beweismitteln durch Unternehmen anordnen und sie können einstweilige Verfügungen erlassen, um Schäden zu stoppen.
  • Unter anderem sollen folgende Sanktionen gegen Unternehmen verhängt werden können, die gegen die Vorschriften verstoßen: Strafzahlungen von bis zu 5 % des Jahresumsatzes, öffentliche Bloßstellung durch die Behörden, Entfernung von Produkten vom EU-Markt, Ausschluss von Unternehmen von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.
  • Geschäftsführer sollen die Verantwortung für die Sorgfaltsprüfung tragen, ferner sollten ihre Bezüge in Unternehmen ab 1000 Beschäftigten mit ihrer Sorgfaltspflicht verknüpft werden.
  • Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, mit den Betroffenen und ihren Vertretern, etwa den Gewerkschaften, während des gesamten Due-Diligence-Prozesses in Kontakt zu bleiben. Wenn einem Unternehmen keine hinreichenden Informationen über mögliche Schäden vorliegen, sollte es bei zivilgesellschaftlichen Organisationen Erkundigungen dazu einholen.
Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
Niederlande