Angeführt  von der Sozialdemokratischen Fraktion stimmten die Mitglieder des Verfassungsausschusses im Europäischen Parlament gestern über tiefgreifende Reformen des europäischen Wahlrechts ab. Diese Reformen würden eine gesamteuropäische Wahlkreisliste einführen, in der die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten um die Nominierung für das Amt des Kommissionspräsidenten kandidieren. Berichterstatter Domènec Ruiz Devesa von der S&D Fraktion hat in den Reformvorschlägen zum Europäischen Wahlgesetz eine parteiübergreifende Einigung über transnationale Kandidatenlisten für 28 zusätzliche Sitze im Europäischen Parlament zustande gebracht. EU-weite Wahlkreislisten wären ausgewogen, um zu vermeiden, dass große Mitgliedsstaaten die Auswahl der Kandidaten und Kandidatinnen dominieren, und sie würden auch ein Reißverschlusssystem beachten, das ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gewährleistet. Auf die Abstimmung im Ausschuss folgt Anfang Mai eine Abstimmung im Plenum, bevor der Rat seinen Standpunkt beschließt.

Domènec Ruiz Devesa, Berichterstatter für die europäische Wahlreform und Sprecher der S&D Fraktion für konstitutionelle Fragen, sagte dazu:

 „Mit diesen Reformen werden drei Hauptziele erreicht: Wir werden in der Lage sein, die europäischen politischen Parteien und Wählervereinigungen zu stärken und sie für die Wähler deutlich sichtbarer zu machen, indem wir es ihnen ermöglichen, EU-weit Wahlkampf zu führen und transnationale Kandidatinnen und Kandidaten auszuwählen. Einige dieser Bewerberinnen und Bewerber würden in ganz Europa und nicht nur in ihren Herkunfts- oder Wohnsitzstaaten kandidieren. Mit länderübergreifenden Wahlkämpfen werden wir eine echte gesamteuropäische Debatte in Gang setzen können, sodass die Wählerinnen und Wähler viel mehr Gelegenheit erhalten, über die Innenpolitik hinauszublicken, die sonst ihre Zeitungen, Fernseher und Social-Media-Feeds füllt.

Diese Reformen sollten auch das Spitzenkandidatenverfahren verbindlich verankern, indem den Wählern und Wählerinnen ein zweiter Stimmzettel gegeben wird, um Abgeordnete aus einer nach geographischer Herkunft und Geschlecht ausgewogenen EU-weiten Liste zu wählen. Dieser zweite Stimmzettel würde den Wählern und Wählerinnen die Logos europäischer politischer Einheiten zeigen und von den Kandidatinnen und Kandidaten angeführt werden, die die Nominierung für das Amt des Kommissionspräsidenten anstreben. Es ist höchste Zeit, das EU-Wahlrecht zu ändern, um die EU-weite Debatte anzukurbeln und Wahlen zu veranstalten, die den heutigen politischen Realitäten angemessen sind.“

Hinweis für die Redaktion

Das Europäische Parlament hat ein besonderes Initiativrecht nach Art. 223 AEUV. Nach dem Vorschlag des Parlaments nimmt der Rat mit Einstimmigkeit seine eigenen Änderungen vor der endgültigen Zustimmung des Europäischen Parlaments an. Für das Inkrafttreten des Gesetzes ist zudem die Ratifizierung durch alle Mitgliedsstaaten erforderlich.

Beteiligte Abgeordnete
Koordinator
Spanien