Gute Nachrichten für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union: Das Europäische Parlament stimmte in Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten einer Aktualisierung der Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu. Diese Bestimmungen betreffen unter anderem Arbeitslosengelder, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Familienbeihilfen. Zudem wurden bessere Regeln für die Entsendung und die anzuwendenden Rechtsvorschriften vereinbart.  

Der sozialdemokratische Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, Guillaume Balas, sagte dazu:  

„Wir haben eine fortschrittliche Vereinbarung erreicht, die die Arbeiterinnen und Arbeiter in den Mittelpunkt unseres Interesses stellt. In Zeiten erhöhter Arbeitskräftemobilität ist der Schutz der sozialen Rechte äußerst wichtig. Wenn Arbeitnehmer in ein anderes Land ziehen, können sie bis zu sechs Monate Arbeitslosenansprüche mitnehmen. Grenzgänger werden nach sechs Monaten Tätigkeit Anspruch auf die Mitnahme von bis zu 15 Monaten Arbeitslosengeld haben. Die Mitgliedsstaten werden keine einseitigen nationalen Fristen mehr anwenden können. Das führt zu mehr sozialer Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa.

 Ich bin froh, dass es mir gelungen ist, bei der Entsendung und den anwendbaren Rechtsvorschriften zusätzliche Regeln durchzusetzen, die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten verbessern und die Instrumente für den Einsatz gegen möglichen Missbrauch stärken werden. Ein neues Instrument ist die Einführung einer Mitteilungspflicht vor der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat, und zwar in allen Fällen außer Geschäfts- oder Dienstreisen. Wir als Sozialdemokratische Fraktion sind gegen Schlupflöcher zum Nachteil der Beschäftigten.  

Wir haben außerdem mehr Rechtssicherheit und Transparenz im Bereich der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit durchgesetzt. Nach den neuen Vorschriften haben die Mitgliedsstaaten im Fall der Familienbeihilfe die Möglichkeit, sie an beide erwerbstätigen Elternteile voll auszuzahlen. Auf diese Weise kann die Teilung der elterlichen Pflichten mögliche finanzielle Fehlanreize für Eltern aufheben. Das Ziel war die Gleichbehandlung mobiler Arbeitskräfte. Aus diesem Grund sind Ideen wie die Indexierung des Kindergelds von allen drei Institutionen klar abgelehnt worden.“