Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament wird diese Woche für Berichte stimmen, die im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI) einen echten Zugang der europäischen Bürgerinnen und Bürger zum Recht und ein wirksames System zum Schutz des geistigen Eigentums fordern.

In einer gemeinsamen Aussprache werden die sozialdemokratischen Europaabgeordneten heute klare Regeln und eine gerechte Entschädigung als Teil einer Regelung der zivilrechtlichen Haftung beim Einsatz künstlicher Intelligenz unterstützen. Auf der Tagesordnung der Plenartagung stehen auch die Rechte des geistigen Eigentums bei der Entwicklung von KI-Technologien. Dabei unterstützt die S&D Fraktion ein System, das Innovation fördert und gleichzeitig die Rechte von Erfindern und Urhebern wahrt. Die Schlussabstimmungen sind für Dienstag angesetzt.

Evelyne Gebhardt, sozialdemokratische Schattenberichterstatterin für die zivilrechtliche Haftung beim Einsatz künstlicher Intelligenz, sagte dazu:

„Mit einer Regelung der zivilrechtlichen Haftung beim Einsatz künstlicher Intelligenz wollen wir den Europäerinnen und Europäern versichern, dass sie den neuen Technologien vertrauen können. Wo es einen Schaden gibt, wollen wir auch eine faire Entschädigung und einen wirksamen Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger und Verbraucherinnen und Verbraucher in der ganzen EU garantieren. Angesichts neuer digitaler Technologien, die neue Arten von Schäden verursachen, hat unsere Fraktion hart darum gekämpft, einen Haftungsanspruch für immaterielle Schäden durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz durchzusetzen. So wollen wir beispielsweise Schadenersatz bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte oder für Schäden durch Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Gesundheit, der Ethnizität oder des Glaubens.

Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Standpunkt des Parlaments eine verschuldensunabhängige Haftungsregelung für Schäden durch risikoreiche künstliche Intelligenz und eine völlige Umkehrung der Beweislast zugunsten der Geschädigten bei Schäden durch risikoarme künstliche Intelligenz beinhaltet. Bei KI-Technologien ist es für gewöhnliche Nutzerinnen und Nutzer unmöglich, den ursächlichen Zusammenhang zwischen Personen- und Sachschaden zu erkennen. Wir wollen nicht, dass Verbraucher in eine Situation gelangen, wo sie beweisen müssen, wie ein technologischer Mangel einen Schaden verursacht hat. Deshalb muss die Haftung durch das Maß an Kontrolle über das mit dem Betrieb verbundene Risiko bestimmt werden, wobei die Hersteller oder Entwickler die Hauptverantwortlichen bleiben müssen. Durch klare Vorschriften für zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen die Betreiber von KI-Systemen wollen wir sicherstellen, dass mögliche Rechtslücken geschlossen werden, damit der Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit KI-Technologien wasserdicht ist.“

Tiemo Wölken, Koordinator der S&D Fraktion im Rechtsausschuss und Schattenberichterstatter für die geistigen Eigentumsrechte bei der Entwicklung von künstlicher Intelligenz, sagte:

„Um die EU zu einem weltweiten Spitzenreiter im Bereich der künstlichen Intelligenz zu machen, brauchen wir ein wirksames System zum Schutz des geistigen Eigentums, um Innovation und Datenaustausch zu fördern und gleichzeitig menschliche Schöpfung und Erfindertätigkeit zu schützen. Wir entwickeln ständig Technologien und kreative Werte mit Hilfe von künstlicher Intelligenz. Das ist jedoch nicht dasselbe wie eine durch künstliche Intelligenz selbstständig erzeugte Schöpfung. In diesem Sinne möchten wir dafür sorgen, dass die geistigen Eigentumsrechte von menschlichen Urhebern umfassend geschützt werden und der Grundsatz der Originalität in menschlichen Schöpfungen in vollem Umfang beachtet wird.

Gleichzeitig ist die Rolle der Daten von entscheidender Bedeutung für das Gedeihen der künstlichen Intelligenz in der EU. Deshalb sind wir der Ansicht, dass Daten teilbar und zugänglich sein müssen und kein Eigentum sein dürfen, um zu gewährleisten, dass die Technologie sich über die Reichweite einiger weniger Technologieriesen hinaus weiterentwickeln kann. Die Regelung zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte in der EU muss beides gewährleisten.“

Im Rahmen der gemeinsamen Aussprache über künstliche Intelligenz in der Plenardebatte gibt es auch einen Legislativbericht des sozialdemokratischen Berichterstatters Ibán Garcia del Blanco über verbindliche ethische Normen. Die Schlussabstimmung über den Rahmen für die ethischen Aspekte von künstlicher Intelligenz wird ebenfalls am Dienstag stattfinden.

Beteiligte Abgeordnete
Koordinator
Deutschland
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