Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament ist enttäuscht über die heute von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Überarbeitung des EU-Gesetzes zum Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor Asbest. Wir dürfen keine Zeit vergeuden und keine Mühe scheuen, um die Gefährdung der Arbeiterinnen und Arbeiter durch diese hochgefährliche Substanz zu begrenzen, die die Hauptursache arbeitsbedingter Krebserkrankungen in Europa darstellt*. Das ist eine verpasste Gelegenheit, das Bekenntnis zur Vision von null arbeitsbedingten Todesfällen unter Beweis zu stellen.

Wir fordern seit langem eine rigorose Überarbeitung der Asbestrichtlinie, um einen angemessenen Schutz vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen zu gewährleisten. Das erfordert einen strengeren Belastungsgrenzwert von 0,001 Fasern/cm3 (1000 Fasern/m3), den wir in der Entschließung des Europäischen Parlaments im Oktober letzten Jahres gefordert haben. Die heutigen Vorschläge bleiben hinter diesem Ziel zurück.

Immerhin stellen die Versprechen der Kommission bezüglich einer umfassenderen europäischen Strategie zum Schutz vor Asbest, die über den Arbeitsplatz hinausreicht, einen Silberstreif am Horizont dar. Die S&D Fraktion, die immer wieder eine umfassende europäische Asbeststrategie fordert, erwartet, dass diese Versprechen ohne weitere Verzögerung in konkrete verbindliche Maßnahmen umgesetzt werden.

Agnes Jongerius, beschäftigungspolitische Sprecherin der S&D Fraktion, sagte dazu:

„Die Belastung durch Asbest ist die Hauptursache für arbeitsbedingte Krebserkrankungen in Europa. Die Forschungsergebnisse sind eindeutig: Es gibt keine sicheren Werte für Asbestbelastung. Obwohl Asbest in der Europäischen Union seit 2005 – und in vielen Mitgliedsstaaten schon länger – verboten ist, stehen 80% der in der EU anerkannten arbeitsbedingten Krebserkrankungen mit diesem Stoff in Verbindung. Mit den heutigen Vorschlägen werden wir dieses Problem nicht lösen.

Wir brauchen strengere Belastungsgrenzwerte und Schutzmaßnahmen im Expositionsfall, obligatorische Überprüfungen von Gebäuden vor ihrem Verkauf oder ihrer Vermietung, öffentliche Asbestregister sowie das Verbot der Einkapselung und Versiegelung von entdecktem Asbest. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die bereits durch Asbest krank geworden sind, müssen Zugang zu Früherkennung, Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung haben. Wir brauchen eine überzeugende und umfassende europäische Strategie im Zusammenspiel mit anderen Vorzeigeprojekten wie der im Grünen Deal vorgesehenen Renovierungswelle.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zählen seit jeher zu unseren obersten Prioritäten. Strenge europäische Vorschriften zu Asbest sind ein wichtiger Bestandteil dieser Bemühungen. Darüber hinaus müssen wir weltweit stärker gegen Asbest vorgehen. Jedes Jahr sterben auf der ganzen Welt rund 250.000 Menschen aufgrund einer Asbestbelastung. Unser oberstes Ziel ist ein weltweites Verbot. Nur eine asbestfreie Welt ist eine sichere Welt.“

 

Hinweis für die Redaktion:

* Mehr als die Hälfte der jährlichen berufsbedingten Todesfälle in der Europäischen Union sind arbeitsbedingten Krebserkrankungen zuzuschreiben, und 80% davon stehen in Zusammenhang mit Asbest. Auch bei Personen, die sehr niedrigen Asbestwerten oder einer indirekten Belastung ausgesetzt waren, wurde ein erhöhtes Krebsrisiko beobachtet. Die Kosten berufsbedingter Krebserkrankungen in der Europäischen Union werden auf 270 bis 610 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt, was 1,8% bis 4,1% des Bruttoinlandsprodukts entspricht.

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Koordinatorin
Niederlande
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