Der Wirtschaftsausschuss und der Justizausschuss des Europäischen Parlaments haben heute klar zu einem neuen Gesetzespaket zur Bekämpfung der Geldwäsche Position bezogen, das ein einheitliches Regelwerk und eine neue EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schaffen soll. Mit dem Paket wird bezweckt, die geltenden nationalen Bestimmungen, die zu fragmentiert und nicht gut aufeinander abgestimmt sind, zu vereinheitlichen, damit sie besser durchgesetzt werden können und um den gemeinsamen Kampf gegen Geldwäsche zu verstärken.

Der Sozialdemokratischen Fraktion ist es in den Verhandlungen gelungen, den Vorschlag der EU-Kommission durch die Aufnahme mehrerer wichtiger Elemente spürbar zu verbessern. Dazu zählen die Erweiterung der Liste von Unternehmen, die unter die Rechtsvorschriften fallen, die Einführung obligatorischer Register für Landbesitzer und Grundstückseigentümer sowie für bestimmte hochwertige Güter und die Ausweitung der Aufgaben der neuen Anti-Geldwäsche-Behörde.*

Der heute von den beiden zuständigen Ausschüssen – dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) und dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) – beschlossene Standpunkt wird somit zum Mandat des Europäischen Parlaments für die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten, die voraussichtlich im Mai beginnen werden. In deren Verlauf wird die S&D-Fraktion ihre Bemühungen fortsetzen, der Gesetzgebung größtmögliche Wirkung zu verleihen.

Eero Heinäluoma, sozialdemokratischer Verhandlungsführer für das EU-Anti-Geldwäsche-Paket im Ausschuss für Wirtschaft und Währung, sagte:

„Dies ist zweifellos einer der wichtigsten Gesetzesvorschläge in der laufenden fünfjährigen Legislaturperiode des Parlaments. Außerdem ist es unbestritten eins der notwendigsten Vorhaben, wie mehrere Skandale in den letzten Jahren gezeigt haben, in die beispielsweise die Danske Bank und die Credit Suisse involviert waren.

Zudem gibt es noch zahlreiche weitere Faktoren, die eine bessere Durchsetzung der Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung nötig machen. Beispielsweise wurde kürzlich berichtet, dass das Jahr 2022 ein Rekordjahr für Bußgelder aufgrund von Geldwäschedelikten war. Finanzinstitute haben mehr als fünf Milliarden US-Dollar an Zwangsgeldern infolge von Verstößen gegen die geltenden Vorschriften entrichtet.“

Paul Tang, sozialdemokratischer Verhandlungsführer für das EU-Anti-Geldwäsche-Paket im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, merkte an:

„Nachdem russische Oligarchen auf die Sanktionsliste der EU gesetzt wurden, konnten wir beobachten, wie Superjachten, Flugzeuge und Rennwagen die EU sehr schnell verließen. Die Behörden waren nicht imstande, dies zu verhindern, was wieder einmal zeigte, dass die EU-Länder Schwierigkeiten damit haben, die wirklichen Besitzer von hochwertigen Gütern und Immobilien zu ermitteln.

Aus diesem Grund hat sich die Sozialdemokratische Fraktion erfolgreich dafür eingesetzt, ein Zentralregister für kostspielige Fahrzeuge, Schiffe, und Flugzeuge einzurichten und die Offenlegung aller Waren in Freizonen oder Zolllagern verbindlich vorzuschreiben. Ein weiterer Schwerpunkt der Fraktion war, Journalisten und zivilgesellschaftlichen Organisationen wieder Zugang zu Daten über wirtschaftliches Eigentum zu geben. Daneben haben wir robuste Schutzvorkehrungen in Bezug auf die Grundrechte getroffen. So muss nun jede Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen über einen Grundrechtsbeauftragten verfügen. Ich bin stolz auf dieses Gesetzespaket und erwarte von den EU-Mitgliedstaaten, dass sie unsere Bemühungen zur verstärkten Bekämpfung der Geldwäsche unterstützen werden.“

* Hinweis für die Redaktion:

Das Anti-Geldwäsche-Paket besteht aus einer Verordnung und einer Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie einer Verordnung zur Errichtung einer neuen EU-Behörde, deren Aufgabe sein wird, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterbinden.

In den folgenden Listen sind einige der wichtigsten von der S&D-Fraktion durchgesetzten Verbesserungen aufgeführt.

Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche:

  • Erweiterung der Liste von Unternehmen, die unter die Verordnung fallen, um renommierte Profifußballklub, Sportmanager, Fußballverbände, Bauträger, Vermögensverwalter sowie Handeltreibende mit Luxusgütern
  • Verbot der Vergabe einer Staatsbürgerschaft aufgrund von Investitionen
  • Einführung besonderer Bestimmungen für vermögende Hochrisikokunden
  • Erweiterte Sorgfaltsbestimmungen für bestimmte Kryptowertetransfers
  • Senkung der Höchstgrenze für zulässige Barzahlungen von 10 000 EUR auf 7000 EUR
  • Senkung der Schwelle für die Nominierung von Anteilseignern als wirtschaftliche Eigentümer eines Unternehmens von 25 % auf 15 % der Inhaberaktien und auf 5 % im Fall eines erhöhten Risikos

Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche:

  • Höhere Anforderungen an die Zulassung und Schulung von Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, sowie Übertragung von Befugnissen an Aufsichtsorgane mit Blick auf die Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit des Führungspersonals
  • Verstärkte Transparenz und Klarheit in Bezug auf das wirtschaftliche Eigentum von Unternehmen
  • Einführung obligatorischer Register für Landbesitzer und Grundstückseigentümer sowie für hochwertige Güter wie Luxusfahrzeuge, Flugzeuge und Schiffe und für Waren, die in Freihäfen/Zollfreizonen gelagert werden
  • Einführung eines Systems zur erweiterten Beaufsichtigung besonders risikoreicher Kredit- und Finanzinstitute
  • Eindeutigere Bestimmungen für die Beaufsichtigung von Konzernunternehmen im Nichtfinanzsektor, darunter auch von Aufsichtskollegien in der EU

Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA)

  • Ausweitung der direkten Beaufsichtigung durch die Behörde auf eine größere Gruppe von Unternehmen
  • Einführung einer Rolle für die Behörde bei der Umsetzung gezielter finanzieller Sanktionen
  • Übertragung der Befugnis an die Behörde, Meinungsverschiedenheiten zwischen Finanzaufsichtsbehörden beizulegen
  • Verbesserung der Fähigkeit der Behörde zur Reaktion in Krisensituationen
  • Erweiterung der Kompetenzen der Behörde bei der Beaufsichtigung des Nichtfinanzsektors
Beteiligte Abgeordnete
Schatzmeister
Finnland
Mitglied
Niederlande
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