In einer Debatte des Europäischen Parlaments forderte heute die Sozialdemokratische Fraktion die EU-Kommission auf, jederzeit die vollständige Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass alle Übermittlungen von Daten außerhalb der EU rechtlich wasserdicht sind.

Nach mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, mit denen Datenübermittlungen mit den USA ungültig werden, bemühen sich die Abgeordneten der S&D Fraktion in einem Bericht des Parlaments über den Fall „Schrems II“ um die Zusicherung, dass die Europäische Union bei der Aushandlung einer neuen Datenübermittlungsvereinbarung mit den USA und anderen Nicht-EU-Ländern alle Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollständig einhält.

In einem separaten Bericht fordern die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten an der Spitze einer progressiven Mehrheit die Kommission auf, ihre Entscheidungen zu ändern, bis klar ist, dass die britischen Gesetze mit den EU-Datenschutzbestimmungen vereinbar sind.

Der S&D Abgeordnete Juan Fernando López Aguilar, Vorsitzender des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und Berichterstatter über den angemessenen Schutz personenbezogener Daten, sagte dazu:

„Die Kommission darf nicht dieselben Fehler wiederholen, indem sie Datenübermittlungsvereinbarungen mit Drittländern aushandelt und unterzeichnet, einschließlich der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs. Wir wollen keinen Fall Schrems III erleben, daher ist es entscheidend, dass die Kommission diesmal alles richtig macht. Wie in unserem Bericht dargelegt, haben wir sehr ernsthafte Bedenken hinsichtlich der britischen Datenschutzgesetze und -praktiken. Wir möchten, dass die Kommission einen Plan vorlegt, um sicherzustellen, dass alle Datenübertragungen mit dem Vereinigten Königreich vertrauenswürdig und rechtlich einwandfrei sind. Hier geht es nicht darum, den Datenaustausch zwischen der EU und Großbritannien zu blockieren oder zu stören. Wir sind jedoch dafür verantwortlich, die Datenschutzstandards zu verteidigen und Stabilität und Vertrauen in die Art und Weise, wie personenbezogene Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern jenseits unserer Grenzen behandelt werden, wiederherzustellen.“

Marina Kaljurand, Verhandlungsführerin der S&D Fraktion für den angemessenen Datenschutz, sagte:

„Diese Resolutionen sollen sicherstellen, dass die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden, und dass zukünftige Angemessenheitsentscheidungen der Prüfung durch das Gericht standhalten. Während im Vereinigten Königreich der rechtliche Rahmen dem der EU ähnlich ist, gibt es Bedenken hinsichtlich seiner Umsetzung, insbesondere bezüglich der Erhebung und Speicherung von Massendaten sowie der Ausnahmen in den Bereichen nationale Sicherheit und Einwanderung, die jetzt auch für EU-Bürgerinnen und -Bürger gelten, die in Großbritannien bleiben oder sich dort niederlassen möchten. Es ist wichtig, dass wir klarstellen, dass künftige Vereinbarungen in vollem Einklang mit dem EU-Recht und der Rechtsprechung stehen sollten, um einen angemessenen Datenschutz für die Bürger und Bürgerinnen und Rechtssicherheit für Unternehmen sicherzustellen.“

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Mitglied
Estland