Vorteile von EU-Assoziierungs- und Handelsabkommen kommen durch Reformen

Das Europäische Parlament verabschiedete heute eine Entschließung, die empfiehlt, dass die Reformen im Zusammenhang mit den Assoziierungsabkommen und den tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommen mit Georgien, Moldawien und der Ukraine fortgesetzt und verstärkt werden.

Alle drei Länder haben im Jahr 2014 Assoziierungsabkommen und tiefgreifende und umfassende Freihandelsabkommen mit der EU unterzeichnet. Während die Ratifizierung durch die 28 EU-Mitgliedsstaaten noch aussteht, werden sie seit Herbst 2014 bereits vorläufig angewendet. Die provisorische Anwendung des tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommens mit der Ukraine begann am 1. Januar 2016.

Knut Fleckenstein, Mitglied des Außenpolitischen Ausschusses des Europäischen Parlaments und für Außenpolitik zuständiger Vizevorsitzender der Sozialdemokratischen Fraktion, sagte dazu:

„Mit diesen Assoziierungsabkommen bietet die EU ihren östlichen Nachbarn umfassende politische Zusammenarbeit und wirtschaftliche Integration ohne EU-Mitgliedschaft an.

Damit die östlichen Nachbarn der EU von diesem Kooperationsangebot uneingeschränkt profitieren können, müssen sie weitreichende Reformen im Wirtschafts- und Handelsbereich sowie bei der Angleichung der Rechtsvorschriften durchführen.

Je mehr Reformen umgesetzt werden, desto mehr Nutzen werden die Assoziierungsabkommen und die tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommen bringen. Das bedeutet, dass diese Abkommen ein ehrgeiziges Modernisierungsprogramm darstellen, weshalb die EU finanzielle und technische Unterstützung dafür anbietet.“

In seiner Resolution unterstreicht das Europäische Parlament, dass politische Stabilität und konkrete Reformprogramme notwendig sind, wenn Georgien, Moldawien und die Ukraine voll von ihren Assoziierungsabkommen profitieren möchten.

Knut Fleckenstein fuhr fort:

„Mit der Unterzeichnung der Abkommen ist die Arbeit nicht erledigt. Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie die vereinbarten Reformen entschieden umsetzen. Die Europäische Kommission muss ihrerseits die Umsetzung der Reformen überwachen und ihre finanzielle und technische Unterstützung entsprechend anpassen. Was die Ukraine betrifft, erwarten wir ebenfalls, dass alle am Konflikt beteiligten Seiten alle Verpflichtungen aus den Minsk-Abkommen erfüllen. Das bedeutet auch, dass  das ukrainische Parlament die Verfassungsreform verabschieden muss.“