Börsennotierte Unternehmen, die kein gleiches Entgelt für Frauen und Männer gewährleisten, könnten mit Sanktionen zu rechnen haben, wie beispielsweise ein Ausschluss von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, die mit Mitteln aus dem EU-Haushalt finanziert werden. Dies fordert eine Resolution, die das Europäische Parlament heute in Straßburg angenommen hat.

Die Sozialdemokratische Fraktion stimmte für den Vorschlag, der eine Überprüfung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen umfasst.

Die für dieses Dossier zuständige S&D Fraktionssprecherin Inés Ayala Sender sagte dazu:

„Gleiche Entlohnung in Europa bleibt ein Mythos. Zehn Jahre nach der Einführung eines EU-Gesetzes, das gleiche Bezahlung sicherstellen sollte, erhalten Frauen für die gleiche Arbeit immer noch deutlich weniger Lohn als Männer. Der Unterschied in Europa beträgt durchschnittlich 16%. Die Wirtschaftskrise hat das Lohngefälle sogar noch vergrößert.

Einer der Gründe für diese anhaltende Diskrepanz ist, dass es keine Sanktionen für Unternehmen gibt, die ihre männlichen und weiblichen Arbeitnehmer ungleich behandeln. Deshalb fordern wir die Aufnahme von Strafmaßnahmen in die bestehende Gesetzgebung.

Wir fordern obligatorische Lohnaudits für Unternehmen, die in der EU an der Börse notiert sind, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle hervorzuheben – mit Ausnahme von Klein- und Mittelbetrieben. Diese Initiative wird von den Gewerkschaften unterstützt. Wir wollen Sanktionen für Unternehmen, die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Sie sollten von der öffentlichen Vergabe von Waren und Dienstleistungen, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden, ausgeschlossen werden. Zudem fordern wir die Mitgliedsstaaten auf, gegen Unternehmen, die durch staatliche Beihilfen finanziert werden, auf die gleiche Weise vorzugehen.

Das ist der einzige Weg, um voranzukommen.“

Die sozialdemokratische Fraktionssprecherin für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, Marie Arena, fügte hinzu:

„Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Beschäftigung bedeutet auch Gleichstellung bei der beruflichen Weiterentwicklung. Wir sind der Ansicht, dass Quotenregelungen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in den Führungsgremien großer Unternehmen die einzige Möglichkeit sind, um die sogenannte ‚gläserne Decke‘ zu durchbrechen.

Die EU-Kommission hat einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt, den das Europäische Parlament unterstützt. Die EU-Regierungen im Rat weigern sich jedoch weiterhin, Verantwortung zu übernehmen, damit die Gleichstellung der Geschlechter in Europa eine Priorität wird. Sie verhalten sich genauso wie bei der Richtlinie über den Mutterschaftsurlaub, wo sie alle Bemühungen zu deren Stärkung blockiert haben.“

Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
Belgien