Sozialdemokraten unterstützen das Recht der Mitgliedsstaaten, GVO zu verbieten

Die Mitgliedsstaaten werden nach der heutigen Abstimmung über eine restriktivere EU-Richtlinie schon bald unerwünschtes gentechnisch verändertes Saatgut auf ihrem Staatsgebiet verbieten können.

Die Sozialdemokratische Fraktion unterstützt diese Verbesserung, auch wenn sie bedauert, dass der überarbeitete Rechtsakt sich auf den Binnenmarkt statt auf den Umweltartikel des Lissabon-Vertrags stützt. Die Sozialdemokraten hätten sich auch eine finanzielle Haftung für jene gewünscht, die über nationalstaatliche Grenzen hinweg traditionelle Kulturen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigen.

Matthias Groote, sozialdemokratischer Fraktionssprecher für Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Volksgesundheit, erklärte:

„Laut einer Eurobarometer-Umfrage über Lebensmitteltechnologie sind 58% der Europäerinnen und Europäer der Meinung, dass GVO für zukünftige Generationen nicht sicher sind. Auch wenn Wirtschaftsinteressen auf dem Spiel stehen, sind die Gesundheit und Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie die Transparenz der Vorschriften unsere wichtigsten Prioritäten. Deshalb muss das Vorsorgeprinzip angewandt werden.

Die Mitgliedsstaaten und die Verbraucher können sich nun in Bezug auf GVO sicherer fühlen, da die Vereinbarung den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit geben wird, den Anbau von GVO auf ihrem Gebiet einzuschränken oder zu verbieten.

Wir bedauern jedoch, dass es keinen Fonds zur Entschädigung von Landwirten geben wird, deren Felder verunreinigt werden.

In den kommenden Monaten wird die Kommission das Zulassungsverfahren für GVO überarbeiten. Das sollte sowohl die Regeln für die Einfuhr in die Europäische Union als auch für den Anbau auf EU-Gebiet umfassen.“

Gilles Pargneaux, der für das Dossier zuständige S&D Abgeordnete, fügte hinzu:

„Die Verhandlungen waren sehr schwierig, aber wir haben es geschafft, den Schutz der Verbraucher und die Sicherheit der Landwirte zu garantieren. Die Mitgliedsstaaten müssen Maßnahmen setzen, um die Kontaminierung traditioneller Anbaukulturen durch GVO in benachbarten Mitgliedsstaaten zu vermeiden. Die Kommission hat sich verpflichtet, nationale Maßnahmen zur finanziellen Entschädigung für Landwirte im Falle einer unbeabsichtigten Kontaminierung zu prüfen.

Die Kommission wird binnen zwei Jahren die Regeln für die Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit überprüfen und verschärfen. Die GVO-Zulassungen werden auf der Grundlage unabhängiger und fundierter wissenschaftlicher Bewertungen erteilt werden.

Die Mitgliedsstaaten werden den GVO-Anbau auf ihrem Hoheitsgebiet auch aus ökologischen, landwirtschaftlichen oder sozioökonomischen Gründen beschränken oder verbieten können. Zudem werden sie das Recht haben, eine bereits erteilte Zulassung aus den gleichen Gründen zu widerrufen.“