Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat heute für die Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste gestimmt, die ein Kernstück der EU-Gesetzgebung im Bereich der audiovisuellen Politik und der Medienpolitik darstellt. Die S&D Abgeordneten konnten nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen wichtige Kompromissänderungsanträge gegen den Widerstand der Liberalen Fraktion (ALDE) durchsetzen. Der angenommene Bericht fordert die EU auf, das Wachstum und den Wettbewerb im audiovisuellen Sektor anzukurbeln und gleichzeitig die kulturelle Vielfalt zu gewährleisten. Außerdem beschlossen die Abgeordneten ein Mandat für die Aufnahme informeller Verhandlungen über die Richtlinie mit dem Ministerrat.

Petra Kammerevert, sozialdemokratische Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung und Mitverfasserin des Berichts, sagte dazu:

„Wir sind stolz, dass der angenommene Rechtstext die Medienvielfalt und das Recht auf freie Meinungsäußerung bewahrt, die Verbraucherinnen und Verbraucher schützt und einen fairen Wettbewerb zwischen den Medienanbietern bei der Verbreitung audiovisueller Medieninhalte garantiert, unabhängig davon, wie diese Inhalte verbreitet werden. Das war unser vorrangiges Ziel.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung europäischer Werke. Die verschiedenen nationalen Filmfonds helfen, die Produktion neuer europäischer Werke anzuregen. Daher wollen wir die Mitgliedsländer in die Lage versetzen, auch Video-on-demand-Plattformen dazu zu verpflichten, in solche Fonds einzuzahlen.

Wir sind auch auf die Frage eingegangen, wie Hassreden, Gewalt und Rassismus, die immer mehr über audiovisuelle Medien verbreitet werden, zu bekämpfen sind. Das sind schwierige Debatten, aber wir sind das Thema mit Respekt für die Kommunikationsfreiheiten angegangen, indem wir für Schutz vor brutalen Inhalten, welche ebenfalls über Plattformen und soziale Medien verbreitet werden, gesorgt haben, und zwar ab dem Moment, an dem man auf diesen Inhalt hingewiesen wird.“

 

Hinweis für die Redaktion:

Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste regelt die EU-weite Koordination der nationalen Rechtsvorschriften. 2016 wurde die Richtlinie von der Kommission überprüft, um zu gewährleisten, dass sie mit den neuen Realitäten auf diesem Gebiet im Einklang ist. Sie enthält mehrere neue Elemente wie z.B.:

1. Das Herkunftslandprinzip, das die Zuständigkeit eines Landes für die Anbieter und Pflichten für die Mitgliedsstaaten festlegt, wird beibehalten, aber erleichtert.

2. Kommerzielle Kommunikationen, die darauf abzielen, die Belastung der Rundfunkanbieter zu verringern und zugleich die Regeln verstärken, die die schwächsten von ihnen schützen sollen.

3. Produktion von europäischen Werken, die darauf abzielt, die Förderung europäischer Werke zu stärken.

4. Das Verbot von Hassreden wird an die Bekämpfung aller Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit angepasst, einschließlich der Anstiftung zum Terrorismus.

 5. Der Schutz von Minderjährigen wird beibehalten durch die Verpflichtung, Minderjährige vor gefährlichen Inhalten zu schützen.

6. Die Wiedereinführung der Verpflichtung, die Zugänglichkeit von audiovisuellen Mediendiensten auszubauen, in Zusammenarbeit mit den Vertretern von Personen mit Behinderungen.

7. Plattformen. Video-Sharing-Plattformen werden als Mittel zur Bekämpfung von Hassreden genutzt werden.

8. Die audiovisuellen Regulierungsbehörden. Die Unabhängigkeit der audiovisuellen Regulierungsbehörden wird im EU-Recht verankert.

9. Die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste wird eine größere Rolle bei der Gestaltung und Erhaltung des Binnenmarktes einnehmen.

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland