Sozialdemokraten fordern Kommission auf, über die Lage der Grundrechte in Ungarn zu berichten

Die Mitglieder des Ausschusses des Europäischen Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres erneuerten heute ihre Forderung an die EU-Kommission, einen umfassenden Bericht über die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und die Grundrechte in Ungarn vorzulegen. Ursprünglich war dieser Bericht im Juni gefordert worden, nachdem es Sorgen über die Reaktion der ungarischen Regierung auf die Flüchtlingskrise gegeben hatte.

Die Sprecherin der Sozialdemokratischen Fraktion für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Birgit Sippel, sagte dazu:

„Die Bilder aus Ungarn von Flüchtlingen, die in Güterzüge gepfercht oder in Gehegen festgehalten werden, wo man ihnen Lebensmittel zuwirft, und denen die Grundrechte vorenthalten werden, sind erschütternd. Noch besorgniserregender sind die Gesetze, die die Regierung Orbán verabschiedet hat, um die Flüchtlinge zu kriminalisieren, drakonische Polizeimaßnahmen zu genehmigen und die Krise zu militarisieren. Diese neuen Gesetze erlauben es der Polizei und der Armee, die bürgerlichen Grundfreiheiten sowohl von ungarischen Bürgern als auch von Flüchtlingen zu verletzen. Wir haben die Kommission im Juni aufgefordert, eine eingehende Prüfung der Lage der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn einzuleiten, was heute noch dringlicher ist. Trotzdem haben wir bisher keine Antwort von der Kommission erhalten, und das ist, offen gesagt, einfach nicht gut genug. Die Kommission muss unverzüglich handeln und ihre Erkenntnisse veröffentlichen.

Wir müssen eine Möglichkeit finden, die Lage vor Ort in Ungarn zu verbessern. Wir brauchen keine Gesten oder weitere Verurteilungen; wir brauchen Maßnahmen, die praktische Auswirkungen haben. Deshalb ist es unerlässlich, dass die Kommission in dieser Frage ihr ganzes Gewicht in die Waagschale wirft, da sie die Hüterin der EU-Verträge ist. Wir sollten folglich auf ihre Antwort warten, bevor wir einseitige Maßnahmen ergreifen, die nichts ändern würden. Auf der Grundlage dieser Antwort werden wir alle verfügbaren Optionen abwägen, wobei die Anwendung der Bestimmungen von Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union nicht ausgeschlossen ist.“

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland