Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament führte heute eine breite parteiübergreifende Mehrheit im Verkehrsausschuss für die Verbesserung der geltenden Verordnung über die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Bahnverkehr an. Der vom S&D Abgeordneten Bogusław Liberadzki entworfene Bericht soll die Qualität der Dienstleistungen im Bahnverkehr erhöhen, was wiederum helfen sollte, den Anteil der Bahnnutzung im EU-Verkehr zu steigern.

 

Die vorgeschlagenen neuen Vorschriften stärken das Recht auf Entschädigung bei Verspätungen, machen die Informationen für die Fahrgäste klarer und verbessern die Unterstützung von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität. Zudem hat der Verkehrsausschuss eine von der Kommission vorgeschlagene Klausel über 'Höhere Gewalt' gestrichen, mit deren Hilfe die Bahnbetreiber bei bestimmten Verzögerungen Entschädigungszahlungen  vermeiden könnten.

 

Der sozialdemokratische Vizepräsident des Europaparlaments und Berichterstatter für die Rechte von Bahnfahrgästen, Bogusław Liberadzki, sagte dazu:

 

"Heute ist ein großer Tag für die Verbraucherrechte. Der Verkehrsausschuss hat für die Aktualisierung der Passagierrechte im Bahnverkehr gestimmt und die Rechte der Fahrgäste gestärkt, die das ausgedehnte europäische Eisenbahnnetz verwenden.

 

Erstens wird der regionale Bahnverkehr in die Bahnpassagierrechte einbezogen und dadurch gewährleistet, dass auch für diese Bahndienste, die einen erheblichen Teil des Eisenbahnverkehrs ausmachen, Entschädigungen bei Verspätung gezahlt werden. Zweitens werden die Entschädigungszahlungen im Fall von Verzögerungen ohne irgendeine Höhere-Gewalt-Klausel erhöht. Wenn also ein Zug aufgrund von Schlechtwetter Verspätung hat, muss das Bahnunternehmen die Fahrgäste entschädigen.

 

Drittens wird die Mitnahme von Fahrrädern in jedem Zug in der Europäischen Union bald Wirklichkeit. Dann können unsere Bürgerinnen und Bürger die Vorteile der Mobilität per Bahn und mit dem Fahrrad kombinieren.

 

Zu guter Letzt werden die Bahnanlagen für Personen mit eingeschränkter Mobilität leichter zugänglich werden. Diese Personen werden in Zukunft große Bahnhöfe nicht mehr im Voraus über ihre Reisepläne informieren müssen. Selbst am kleinsten Bahnhof wird eine derartige Vorabbenachrichtigung nicht mehr als 12 Stunden vor Reiseantritt nötig sein. Dank des heutigen Abstimmungsergebnisses werden zudem alle Bahnhöfe in der Europäischen Union Personen mit eingeschränkter Mobilität Hilfestellung geben müssen."

Beteiligte Abgeordnete
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