„Schutz von Handelsgeheimnissen darf nicht zulasten von Informanten, Journalisten oder Gewerkschaften gehen“, sagt die Sozialdemokratische Fraktion

Die Sozialdemokratische Fraktion hat in einer neuen EU-Richtlinie über den Schutz von Handelsgeheimnissen Ausnahmen für Journalisten und Beschäftigte sichergestellt, die kriminelles oder fahrlässiges Verhalten aufdecken. Der Bericht, der heute im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments zur Abstimmung gelangte, sieht eine Ausnahme für ‚Whistle-Blower‘ (Informanten) vor, die im öffentlichen Interesse handeln.

Sergio Cofferati, sozialdemokratischer Schattenberichterstatter, sagte dazu:

„Personen, die Korruption oder Fehlverhalten aufdecken, sollten nicht verfolgt, sondern gefeiert werden. Sie spielen eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass mächtige Unternehmen und Regierungen zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist von entscheidender Bedeutung für eine gut funktionierende Wirtschaft und Demokratie. Man muss sich nur den jüngsten LuxLeaks-Skandal anschauen: Ohne investigativen Journalismus und Angestellte, die unethisches Verhalten aufgezeigt haben, wären die zwielichtigen Praktiken und Hinterzimmerabsprachen niemals aufgedeckt worden. Aus diesem Grund war es für uns so wichtig, in dieser Richtlinie wirkungsvolle Schutzmaßnahmen für Informanten und investigativen Journalismus sicherzustellen.

Wir haben den Text bei der heutigen Abstimmung erheblich verbessert, vor allem in den folgenden Punkten: die Herausnahme der Erfahrungen und der Qualifikationen von Arbeitnehmern aus den Geschäftsgeheimnissen; der Schutz der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Information; und eine Ausnahme für jeden Informanten, der im öffentlichen Interesse handelt. Jetzt ist es von grundlegender Bedeutung, diese Ergebnisse in den Verhandlungen mit dem Rat zu bewahren.“

Evelyn Regner, S&D Fraktionssprecherin für den Rechtsausschuss, fügte hinzu: 

„Es gibt sehr begründete Bedenken in Bezug auf den Geltungsbereich dieser Richtlinie – Bedenken, die wir angesichts des ursprünglichen Vorschlags geteilt haben. Er enthielt pauschale Aussagen, die Betriebsräte, Gewerkschaften, Journalisten und all jene bedrohten, die illegale Aktivitäten am Arbeitsplatz aufdecken. Die Sozialdemokratische Fraktion hat hart gekämpft, um Ausnahmen sicherzustellen, um jede einzelne dieser Gruppen zu  beschützen. Es freut uns sehr, dass wir es geschafft haben, dies in den endgültigen Text aufzunehmen. 

Wir haben starke Garantien dafür durchgesetzt, dass diese Richtlinie nicht als verdeckter Angriff auf die Arbeitnehmerrechte verwendet wird. Ein gutes Beispiel dafür ist, dass die Erfahrungen und Qualifikationen, die Arbeitnehmer im Laufe ihrer Beschäftigung erworben haben, nicht als Geschäftsgeheimnis betrachtet werden dürfen. Das wäre eine gravierende Einschränkung für Beschäftigte gewesen, die den Arbeitsplatz oder das Unternehmen wechseln wollen. 

Jetzt haben wir das Mandat für Verhandlungen mit dem Rat, und wir werden ganz klar machen, dass wir keine Veränderungen an irgendeiner dieser wichtigen Ausnahmen akzeptieren werden.“

Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
Österreich