Einen Tag vor dem Tag des Artenschutzes (UN World Wildlife Day) hat das Europäische Parlament heute einen Bericht über den möglichen Beitrag der EU-Handelspolitik zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels und zum Schutz der Artenvielfalt angenommen. Der Handel mit wilden Tier- und Pflanzenarten ist eine der gewinnträchtigsten kriminellen Aktivitäten, deren jährliche Umsätze auf 20 Milliarden Euro geschätzt werden. Die EU ist tonangebend bei den Bemühungen, die Wilderei und den illegalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten sowohl auf Angebots- als auch auf Nachfrageseite zu bekämpfen.

Der sozialdemokratische Schattenberichterstatter David Martin sagte dazu:

„Die EU ist nicht nur ein wichtiges Endziel für Produkte, die auf illegal gehandelten Tier- und Pflanzenarten basieren, sondern auch eine entscheidende Transitroute. Deshalb muss die Europäische Union alles in ihrer Macht Stehende tun, um diesem üblen Handel, der gefährdete Arten und empfindliche Ökosysteme bedroht, ein Ende zu setzen.
Erstens muss die Kriminalität im Zusammenhang mit freilebenden Tieren und Pflanzen im Rahmen der EU-Außenhandelspolitik angegangen werden. Freihandelsabkommen sind hervorragende Möglichkeiten, um die diesbezüglichen internationalen Regeln durch Verpflichtungen in ehrgeizigen Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung zu stärken. Das vor kurzem verhandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam legt ein besonderes Augenmerk auf den Artenschutz und muss in dieser Hinsicht ein Modell für künftige Handelsverhandlungen sein.

Zweitens müssen bestehende EU-Maßnahmen wirksam umgesetzt werden, insbesondere auf der Ebene der Mitgliedsstaaten. Alle EU-Länder müssen in dieser Frage Verantwortung übernehmen.“