Jedes Jahr sterben über 400.000 Menschen in Europa vorzeitig aufgrund der schlechten Qualität ihrer Atemluft. Deshalb hat das Europäische Parlament heute ein neues Gesetz verabschiedet, um die Obergrenze für gefährliche Schadstoffe in den EU-Mitgliedsstaaten zu senken.

Die überarbeitete Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen beinhaltet verbindliche Obergrenzen für 2030 für fünf Schadstoffe: Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Feinstaub, flüchtige organische Nichtmethanverbindungen und Ammoniak.

Die Sozialdemokratische Fraktion unterstützt das neue Gesetz, weil es Leben retten und öffentliche Gelder einsparen wird: 300-900 Milliarden Euro geben die nationalen Regierungen jedes Jahr für durch Luftverschmutzung verursachte Gesundheitskosten aus. Allerdings wird das Gesetz aufgrund starker Widerstände aus den Mitgliedsstaaten den hohen Ambitionen der S&D Fraktion nicht gerecht.

Der EU-Rat hat eine Reihe von Maßnahmen blockiert, darunter auch Emissionsziele für Methan [1] und verbindliche Zwischenziele für 2025. Zudem hat er mehrere Flexibilitätsbestimmungen erzwungen, was die Durchsetzung der Zielvorgaben erschweren könnte [2].

Der S&D Fraktionssprecher für das Thema Luftqualität, Seb Dance, sagte dazu:

„Wir brauchen unbedingt ehrgeizige und verbindliche Höchstmengen für diese tödlichen Luftschadstoffe, um die EU-Regierungen zu zwingen, diesen unsichtbaren Mörder, der in Europa jedes Jahr 400.000 Todesopfer fordert, angemessen zu bekämpfen. Die neuen Bestimmungen werden diese Zahl bis zum Jahr 2030 halbieren.

Leider haben die Minister der Mitgliedsstaaten extrem hart gearbeitet, um diese Maßnahmen bei jeder Gelegenheit zu verwässern. So hat eine Koalition der Unwilligen sie von Anfang an untergraben. Es ist nicht zu leugnen, dass das Parlament mehr Ehrgeiz wollte und die nationalen Regierungen mehr tun können und sollten. Aber angesichts der Unnachgiebigkeit der Mitgliedsstaaten und der Dringlichkeit des Problems war es nicht die Zeit für eine grundsätzliche Opposition, durch die diese Gesetzgebung von den Mitgliedsstaaten auf die lange Bank geschoben worden wäre.

Als britischer Bürger und Politiker bin ich auch besorgt über das große Risiko eines möglichen ‚harten Brexits‘ für die Politik des Vereinigten Königreichs in den Bereichen Umweltschutz und öffentliche Gesundheit. Die große Mehrheit unserer Umweltschutzmaßnahmen, einschließlich der Obergrenzen für Luftverschmutzung, ist aus dem EU-Recht abgeleitet. Die britische Regierung muss die Öffentlichkeit versichern, dass diese Schutzmaßnahmen beim Austritt aus der Europäischen Union nicht auf dem Scheiterhaufen landen.“

Die Umwelt- und Gesundheitssprecherin der S&D Fraktion, Miriam Dalli, sagte:

„Es ist schade, dass die Mitgliedsstaaten nicht mehr zu tun bereit sind, wenn es um die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger geht. Wir verlangen Ehrgeiz, und von allen Mitgliedsstaaten wird volle Übereinstimmung erwartet. Städte und stark gefährdete Ortschaften mit einer hohen Luftschadstoffbelastung müssen ihre Anstrengungen intensivieren, um die Probleme wirksam zu mildern und die EU-Emissionsziele einzuhalten.

Zielvereinbarungen für 2030 sind der erste Schritt. Wir müssen aber weiterarbeiten, um langfristige Ziele zu erreichen. Das ist die Gelegenheit für die Industrie und die Wirtschaft, einen nachhaltigen Weg zu beschreiten. Bei diesem Übergang zur Nachhaltigkeit sind Richtlinien zur Verringerung von Emissionen unerlässlich.“


[1] Die nationalstaatlichen Regierungen müssen bis 2025 nichtverbindliche Zwischenziele erreichen. Das Parlament hatte auf verbindliche Grenzwerte gedrängt. Die Ziele für 2025 werden auf der Grundlage einer linearen Kurve in Richtung der Ziele für 2030 festgelegt. Die Mitgliedsstaaten können sich aber auch für eine nicht-lineare Kurve entscheiden, falls dies effizienter ist, solange sie dies begründen und einen Plan vorlegen, um zu gewährleisten, dass sie die 2030-Ziele erreichen werden.

[2] Die EU-Länder dürfen im Fall eines ‚extrem heißen Sommers‘ oder eines ‚extrem kalten Winters‘ den Drei-Jahres-Durchschnitt ihrer Emissionen verwenden. Die Regierungen können auch ihre nationalen Emissionsinventare berichtigen (die Zustimmung der EU-Kommission vorausgesetzt), wenn die Emissionen in einem Sektor höher als erwartet ausfallen. Allerdings muss der Mitgliedsstaat zeigen, dass die verschiedenen Emissionen nicht aus seiner innerstaatlichen Umsetzung oder Anwendung dieser Gesetzgebung resultieren.