Die Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Marokko sind nicht auf die Westsahara anwendbar, da Letztere nicht zum marokkanischen Hoheitsgebiet gehört. Das bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in seinem Urteil.

Der EuGH hebt jedoch das frühere Urteil des Gerichts auf, das die EU-Marokko-Handelsabkommen annulliert hatte. Der Gerichtshof erkennt Polisario nicht als vom Assoziierungsabkommen oder vom Liberalisierungsabkommen zwischen der EU und Marokko betroffen an, weil Abkommen zwischen Marokko und der EU nicht für das Territorium der Westsahara gelten.

Der sozialdemokratische Vorsitzende der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Westsahara des Europäischen Parlaments, Norbert Neuser, sagte dazu:

„Der Gerichtshof hat glasklar gemacht, dass Abkommen zwischen der EU und Marokko nicht auf die Westsahara anwendbar sind.

Insgesamt hat die Polisario meiner Meinung nach ihr Ziel erreicht, dass die Handelsabkommen EU-Marokko sich nicht auf das Gebiet der Westsahara beziehen dürfen. Das Urteil unterstreicht außerdem, dass die Bevölkerung der Westsahara der Anwendung der Abkommen auf ihr Territorium nicht zugestimmt hat und dass die EU beabsichtigte, die Abkommen auf eine Weise umzusetzen, die mit dem Völkerrecht nicht vereinbar ist.

Die Europäische Union – Kommission und Mitgliedsstaaten – müssen jetzt sicherstellen, dass sie das Urteil respektieren und das Gebiet der Westsahara aus der Anwendung der Abkommen zwischen der EU und Marokko ausnehmen.“