EU-Kommission muss handeln, damit Rechte von Lebenspartnern in den Mitgliedsstaaten geachtet werden

Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament forderte heute die EU-Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen auf, um sicherzustellen, dass die EU-Mitgliedsstaaten die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, die in einer Lebenspartnerschaft sind, respektieren, und ihnen im Fall einer Trennung oder Auflösung ihrer Beziehung die gleichen Vorteile gewähren wie Ehen.

 

Die S&D Fraktionssprecherin für dieses Thema, Evelyne Gebhardt, sagte dazu:

„In 19 EU-Ländern ist es Paaren erlaubt, eingetragene Lebenspartnerschaften oder gleichgeschlechtliche Ehen einzugehen. Viele dieser Staaten erlauben Paaren auch Adoptionen. Die geltenden EU-Regeln für grenzüberschreitende Fragen in Bezug auf Scheidung, Trennung und elterliche Verantwortung sagen jedoch nichts über eingetragene Partnerschaften. Dadurch fühlen sich viele Europäer als Bürger zweiter Klasse. Keine EU-Bürgerin und kein EU-Bürger sollte nur wegen der Person, die sie lieben, diskriminiert werden.

Die Gesellschaften in unseren Mitgliedsländern haben sich im letzten Jahrzehnt wesentlich entwickelt. Während die Zahl der Eheschließungen abnimmt, steigt die Zahl der eingetragenen Partnerschaften. Die EU-Kommission muss aufhören, die Rechte von eingetragenen Partnern und der Gemeinschaft der Lesben, Schwulen, Transgender, Bisexuellen und Intersexuellen zu ignorieren.

Die Kommission hatte die Gelegenheit, diese Situation zu korrigieren, hat aber bisher nicht gehandelt. Wir verlangen, dass die Kommission erklärt, warum das so ist, und wir fordern sie auf, endlich Rechtsvorschriften vorzulegen, um diese Anomalie zu korrigieren.“