Die Kommission braucht stärkere Befugnisse, um sich mit antidemokratischen Strömungen auseinanderzusetzen

Die Sozialdemokraten erwarten von der Kommission dringend einen Vorschlag zur Einrichtung eines Gesundheitschecks für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Birgit Sippel, sozialdemokratische Fraktionssprecherin für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, sagte dazu:

„Die Rechtsstaatlichkeit ist einer der zentralen Werte der EU. Sie steht neben europäischen Grundwerten wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichberechtigung und Menschenrechte, insbesondere für Minderheiten. Nichtsdestotrotz werden diese Werte in ganz Europa weder wirksam garantiert noch in gleicher Weise geschützt. Diskriminierung, Marginalisierung und Verfolgung finden noch immer tagtäglich statt.

Erst vor kurzem haben die wohlbekannten Angriffe der ungarischen Regierung auf die Medienfreiheit oder die jüngsten Beweise der Mitwirkung einiger EU-Länder am CIA-Folterskandal die Dringlichkeit einer derartigen Überprüfung hervorgehoben. Doch bisher schienen die europäischen Institutionen machtlos zu sein, wenn sie aufgefordert wurden, sich mit diesen besorgniserregenden Strömungen auseinanderzusetzen.

Neben dem für den Fall eines Verstoßes gegen die EU-Gesetzgebung gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags bereits vorgesehenen Vertragsverletzungsverfahren sollte die Kommission nach Ansicht der Sozialdemokratischen Fraktion auch die Befugnis haben, jeden Verstoß gegen die demokratischen Grundsätze der EU durch einen ihrer Mitgliedsstaaten zu untersuchen und dann, wenn die Schlussfolgerungen gezogen worden sind, zu reagieren.

Kandidatenländer können der EU nicht beitreten, wenn sie die Menschenrechte, den Pluralismus und die Rechtsstaatlichkeit nicht achten. Die gleichen Prinzipien müssen auch gelten, wenn sie Mitglied der EU geworden sind, und sie müssen auch auf alle anderen ‚alten‘ Mitgliedsstaaten angewendet werden.

Die Europäische Union ist kein Herrenklub, wir wollen nicht, dass die EU eine strenge Kleiderordnung vorschreibt und die guten Manieren der Kandidaten prüft, aber gleichzeitig ein Auge zudrückt, wenn alte Mitglieder mit den Fingern essen.

Der Rahmen zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit, der in der Kommissionsmitteilung vom März 2014 vorgeschlagen wird, scheint bisher nur auf dem Papier zu existieren und wird, wenn er eingerichtet wird, nicht ausreichen. Das Gleiche gilt für den jährlichen Dialog über die Rechtsstaatlichkeit, den der Rat im Dezember 2014 eingeleitet hat. Daher fordern wir sowohl den Rat als auch die Kommission auf, einen wirksamen Mechanismus vorzulegen, um sich systematisch mit Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit zu befassen und die Grundwerte der EU zu gewährleisten.“ 

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland