Nach 18 Monaten intensiver Diskussionen beschloss heute eine parteiübergreifende Mehrheit unter der Anführung des sozialdemokratischen Europaabgeordneten Richard Corbett in Straßburg eine Reihe von Reformen zur Verbesserung von Demokratie, Transparenz und Effizienz in der Arbeit des Europäischen Parlaments. Die Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments beinhaltet unter anderem mehr Transparenz und größere Sicherheiten bei Vereinbarungen für die erste Lesung, ein Verbot von bezahlten Nebenbeschäftigungen als Lobbyisten für Europaabgeordnete und schärfere Sanktionen für verleumderische oder fremdenfeindliche Aussagen im Plenum. Die neuen Regeln gelten ab Januar 2017.

Der sozialdemokratische Berichterstatter Richard Corbett sagte nach der Abstimmung:

„Die heutige Abstimmung bedeutet das Ende von fast zwei Jahren harter Arbeit, um das Funktionieren des Europäischen Parlaments zu verbessern. Unsere Institution wird dadurch demokratischer, transparenter und viel effizienter. Das ist in der Tat eine ausgewogene und vernünftige Reform. Dieser neue Schritt vorwärts wird die Arbeit des Europäischen Parlaments rationalisieren und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.

Beispielsweise wird das Plenum mitentscheiden können, wenn es darum geht, die Aufnahme von Verhandlungen mit anderen Institutionen mit dem Ziel einer Einigung in erster Lesung zu genehmigen. Im Jahr 2014 sind 137 von 148 Gesetzestexten in erster Lesung angenommen worden. Das kann jetzt vom Plenum geprüft werden, bevor ein solches Verfahren eingeleitet wird.

In Sachen Transparenz machen wir gleich mehrere Schritte nach vorn. Die Abgeordneten dürfen in Zukunft während ihrer Amtszeit keine bezahlte Lobbyarbeit annehmen. Wenn sie nach ihrem Ausscheiden Lobbyisten werden, werden ihnen ihre Privilegien als ehemalige Mitglieder des Parlaments – wie beispielsweise der freie Zugang zum Parlament – aberkannt. Die Berichterstatter werden eine Liste der Personen erstellen können, mit denen sie sich während ihrer Arbeit am Bericht getroffen haben. Bei den Aspekten, die eine Einigung mit den anderen Institutionen erfordern, sind in den nächsten Monaten weitere Fortschritte zu erwarten.

Außerdem wird das Parlament effizienter werden. Wir begrenzen die Zahl der schriftlichen Anfragen, die zuletzt das exzessive und ineffiziente Niveau von 60.000 pro Jahr erreicht haben. Wir begrenzen die Zahl der Entschließungsanträge auf einen Antrag pro Monat und pro Mitglied, und die Zahl der namentlichen Abstimmungen im Plenum wird auf 100 pro Fraktion und pro Sitzung begrenzt, um die übermäßige Dauer einiger Abstimmungssitzungen zu verkürzen.

Es ist notwendig geworden, unsere Arbeit und unsere internen Abläufe zu rationalisieren. Wir haben die Zahl der Schwellenwerte, die notwendig sind, um tätig zu werden, auf drei gesenkt.

Es freut mich, dass das Parlament sich darauf einigen konnte, die Sanktionen gegen Abgeordnete zu verschärfen, die unangemessene Aussagen machen oder versuchen, die parlamentarische Tätigkeit zu stören. Bei gravierendem Fehlverhalten kann einem Mitglied des Parlaments bis zu einem Jahr verboten werden, das Parlament nach außen hin zu vertreten, etwa in externen Delegationen oder bei interinstitutionellen Sitzungen.“