„Bei Sozialleistungen muss immer der Einzelfall berücksichtigt werden“, sagen die S&D Abgeordneten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass die nationalen Behörden eines EU-Mitgliedsstaats Zuwanderern, die sich nicht aktiv um einen Arbeitsplatz bemühen, die Gewährung von Sozialleistungen verwehren darf. Die Behörde muss nachweisen können, dass die betreffende Person sich allein mit dem Ziel in das Land begeben hat, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, und sie muss den Missbrauch belegen.

Die sozialdemokratische Fraktionssprecherin für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Jutta Steinruck, und die Fraktionssprecherin für bürgerliche Freiheiten, Birgit Sippel, sagten dazu:

„Das EuGH-Urteil hat bestätigt, dass die im deutschen Sozialsystem vorhandenen Kontrollmechanismen funktionieren. Wenn eine Person sich eindeutig nicht in den Arbeitsmarkt integrieren will, darf ihr der Anspruch auf Sozialleistungen verweigert werden.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein Grundrecht. Das ist durch dieses Gerichtsurteil bestätigt worden. Es trägt dazu bei, die Regeln zu klären, und sorgt dadurch für Sicherheit und Orientierung für lokale Behörden, die mit ähnlichen Fällen konfrontiert sind. Missbrauch kann so verhindert werden. Jetzt ist klar, dass die individuellen Umstände berücksichtigt werden müssen.

Das Urteil nimmt den EU-Gegnern und den Populisten den Wind aus den Segeln. Der angebliche Ansturm auf Europas Sozialsysteme ist eine haltlose Anschuldigung.

In der öffentlichen Debatte wird oft vergessen, dass sich ein großer Teil der Einwanderer aus anderen Mitgliedsstaaten – vor allem aus Rumänien und Bulgarien – aktiv um einen Arbeitsplatz bemüht.“

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland