Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament begrüßt den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, der heute am Internationalen Frauentag vorgestellt wurde.

Wenngleich die S&D Fraktion ein umfassenderes Gesetz bevorzugt hätte, das alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt abdeckt und die Standards der Istanbul-Konvention umsetzt, betrachtet sie den heutigen Vorschlag als einen großen Schritt zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, seit über einem Jahrzehnt eine zentrale Forderung der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten.

Die vorgeschlagene Richtlinie, erarbeitet unter der Leitung von Kommissarin Helena Dalli, wird Vergewaltigung auf der Grundlage von fehlendem Einverständnis, weibliche Genitalverstümmelung, Cybergewalt einschließlich nicht einvernehmlicher Weitergabe intimer Bilder, Cyber-Stalking, Cyber-Belästigung und Anstiftung zu Gewalt oder Hass im Internet unter Strafe stellen. Die neuen Regeln stärken auch den Zugang der Opfer zur Justiz und ermutigen die Mitgliedsstaaten, einen Mechanismus der einzigen Anlaufstelle einzuführen, was bedeutet, dass alle Unterstützungs- und Schutzdienste am selben Ort angesiedelt wären.

Maria Noichl, sozialdemokratische Fraktionssprecherin für Frauenrechte, sagte dazu:

„Ich freue mich sehr, dass die EU-Kommission heute endlich ihr Versprechen eingelöst hat, Gewalt gegen Frauen in der gesamten EU zu bekämpfen. Nach der gescheiterten EU-Ratifizierung der Istanbul-Konvention wird die EU nun mit einer eigenen Richtlinie nachziehen, die wir schon so lange fordern.

Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass die Richtlinie klarstellt, dass Vergewaltigung nicht geduldet und niemand ungestraft bleiben wird. Sie wird dafür sorgen, dass ‚nein‘ überall in der EU ‚nein‘ bedeutet! Der Legislativvorschlag wird Präventionsmaßnahmen ebenso verbessern wie die europaweite Datenerhebung. Das sind sehr gute Nachrichten für Frauen sowie für Organisationen in der EU, die sich gegen Gewalt und Diskriminierung einsetzen, da dadurch ihre tägliche Arbeit erleichtert und gezeigt werden wird, wo weitere Maßnahmen erforderlich sind, um dieses Phänomen zu beseitigen. Die geplante Bestrafung der weiblichen Genitalverstümmelung macht deutlich: Wer die Entscheidung trifft, wer das Kind begleitet, wer dabeibleibt oder zuschaut, macht sich schuldig und wird strafrechtlich verfolgt! Endlich werden Cyber-Stalking, Belästigung und das Teilen von Rachepornos – eine wachsende Bedrohung für Frauen und Mädchen überall – nicht länger ungestraft bleiben!

Durch die in manchen Bereichen fehlende Rechtsgrundlage in der EU ist die Richtlinie jedoch nicht das allumfassende Instrument, das wir uns gewünscht hätten. Der Vorschlag kann daher nur ein weiterer Schritt zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt sein. Er wird nicht unser letzter sein. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern wir die Aufnahme von geschlechtsspezifischer Gewalt als Kriminalitätsbereich in das EU-Recht. Nur dann können wir das erreichen, was Frauen wirklich verdienen: gleichen Schutz vor allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt in der ganzen EU. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich verpflichtet, alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt in der Europäischen Union zu kriminalisieren. Wir werden nicht aufgeben, bis dieses Versprechen Wirklichkeit wird.“

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland
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