Die überarbeiteten EU-Rechtsvorschriften zu den Märkten für Finanzinstrumente bieten Kleinanlegern nach Ansicht der Sozialdemokratischen Fraktion einen deutlich besseren Schutz. Die Fraktion begrüßt daher die neuen Regeln, die am Dienstag im Europäischen Parlament zur Verabschiedung anstehen.

Eero Heinäluoma, sozialdemokratischer Verhandlungsführer für die Überarbeitung der EU-Gesetzgebung zu den Märkten für Finanzinstrumente, sagte:

„Wir begrüßen die Überarbeitung der EU-Finanzmarktgesetzgebung, die darauf abzielt, die Transparenz und Fairness der europäischen Finanzmärkte zu erhöhen. Wir erwarten, dass die EU-Mitgliedstaaten die neuen Regeln nach ihrem Inkrafttreten konsequent anwenden.

Die S&D-Fraktion setzt sich nachdrücklich für die neuen Regeln ein, insbesondere die Einführung eines allgemeinen Verbots des sogenannten ‚payment for order flow‘ – eine Praxis, bei der Börsenmakler die Investitionen ihrer Kundinnen und Kunden gegen eine Zuwendung an bestimmte Handelsplätze weiterleiten.

Die EU-Kapitalmarktaufsichtsbehörde ESMA warnte schon vor einigen Jahren, dass diese Praxis erhebliche Interessenkonflikte birgt. Sie kann dazu führen, dass Börsenmakler Aktiengeschäfte zu Handelsplätzen leiten, die ihnen die höchste Vergütung bieten, statt die beste Option für ihre Auftraggeber auszuwählen.

Außerdem zeigen verschiedene Studien, dass Broker, die solche Zuwendungen annehmen, für ihre Kundinnen und Kunden durchweg die schlechtesten Ergebnisse erzielen. Deswegen sind diese Zahlungen in mehreren Mitgliedstaaten bereits verboten, und es ist höchste Zeit, dass auch wir uns auf ein allgemeines Verbot verständigen.

Dies würde den Schutz von Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern in der EU deutlich erhöhen. Ein solches Verbot kann sicherstellen, dass Börsenmakler in Zukunft die Handelsplätze mit den besten Bedingungen für ihre Kundschaft wählen und nicht diejenigen, die die höchsten Zuwendungen bieten.“

Hinweis für die Redaktion:

Von der Überarbeitung sind sowohl die Richtlinie als auch die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente betroffen, die unter den Bezeichnungen MiFID und MiFIR Teil des europäischen Kapitalmarktrechts sind.

Die Europäische Kommission legte ihren Vorschlag im November 2021 vor. Darin waren mehrere Änderungen an den geltenden europäischen Kapitalmarktvorschriften vorgesehen, darunter die Einrichtung einer europäischen Datenbank, die allen Anlegerinnen und Anlegern Zugang zu Echtzeit-Handelsdaten für Aktien, Anleihen, Derivate und andere Instrumente in der EU gibt.

Darüber hinaus schlug die Kommission ein generelles Verbot des „payment for order flow“ (PFOF) vor. Das Parlament akzeptierte, noch bis 30. Juni 2026 Ausnahmen von den Regeln zuzulassen, um einen Kompromiss mit den EU-Mitgliedstaaten zu erreichen, auch wenn die S&D-Fraktion ein sofortiges Komplettverbot bevorzugt hätte.

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